Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Zeitungsabo im Internet abschließen?

Das kann gefährlich sein. Die Verbraucherzentrale Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Widerruf eines im Internet abgeschlossenen Zeitschriften-Abonnements nur unter schäferen Bedingungen möglich ist, als das bei Haustürgeschäften oder am Telefon geschlossenen Abos möglich ist.

Juni 16th, 2010 von RA Carsten Krois | Kaufrecht , Verbraucherrecht



Falsche File-Sharing-Abmahnungen im Umlauf

Heise berichtet (hier) das erneut gefälschte Abmahnungen im Umlauf sind.
Diese werden per E-Mail verschickt und verwenden als Absender eine inzwischen nicht mehr existierende Anwaltskanzlei. Daneben wird der Empfänger zur Zahlung eines Vergleichbetrages per “Paysafe-Card” aufgefordert. Daher gilt umsomehr – auch bei Abmahnungen immer prüfen, ob diese berechtigt sind.

Juni 16th, 2010 von RA Carsten Krois | Urheberrecht , Verbraucherrecht



“Fall Emmely” – Fristlose Kündigung ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom  10.06.2010 (Az.: 2 AZR 541/09) entschieden, dass der Klage einer Kassiererin, die zwei ihr nicht gehörende Pfandbonds im Wert von insgesamt 1,30 € zum eigenen Vorteil eingelöst hat, stattgegeben wird. Der Klägerin war deswegen – ungeachtet des Widerspruchs des Betriebsrats – wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt worden.

Laut Bundesarbeitsgericht ist diese Kündigung unwirksam, da unter Berücksichtigung der Gesamtumstände im vorliegenden Einzelfall eine Abmahnung als milderes Mittel angemessen und ausreichend gewesen wäre, um künftig einen störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses wieder herzustellen.

Juni 14th, 2010 von RAin Petra Huber | Arbeitsrecht



Sonderkonditionen für das Forderungsmanagement und das Anwaltsinkasso

Die Dr. Schnitzer RA GmbH bietet ab heute Sonderkonditionen für das Forderungsmanagement und das Anwaltsinkasso.

Damit bieten wir Unternehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Möglichkeit schnell, kostengünstig und planbar ihre Außenstände beizutreiben.

Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage oder sprechen Sie uns an.

Sie als Unternehmer können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, Ihr Anwalt kümmert sich um Ihre Außenstände.

Mai 17th, 2010 von RA Carsten Krois | Allgemein , Kanzleiintern



AG Frankfurt zum Thema Tauschbörsen-Überwachungs-Software

RAin Reinhardt berichtet (hier) von einem Urteil des AG Frankfurt (Az. 30 C 562/07) in dem durch Sachverständigengutachten die Zuverlässigkeit und damit auch Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse der Tauschbörsen-Überwachungs-Software “File Sharing Monitor” bestätigt wurde. Die häufig von den Betroffenen angegeneben Fehlerquellen wie verfälschte IP-Adressen oder falsche/mehrfach vorhandene Hashwerte wurden vom Sachverständigen praktisch ausgeschlossen.

Mai 11th, 2010 von RA Carsten Krois | Urheberrecht , Verbraucherrecht



Mate-Tee gefährdet den Führerschein

… zumindest wenn es sich dabei um die Marke „Mate de Coca Tee” handelt, dies berichtet das Blog mit “Fug und Recht“. Zugrunde liegt ein Urteil des VG Neustadt (Az. 3 K 217/09), das daraud abstellt, dass in diesem Tee Bestandteile der Coca-Pflanze enthalten sind, die zu einem hohen Benzoylecgonin-Wert im Blut des betroffenen führten.

Mai 5th, 2010 von RA Carsten Krois | Verkehrsrecht , Verwaltungsrecht



Bildersuche bei Google verletzt nicht das Urheberrecht…

… so urteilte der BGH heute (Az. I ZR 69/08). In dem Rechtsstreit ging es darum, ob die zur Verfügungstellung der Vorschaubilder (Thumbnails) gegen § 19 UrhG verstößt.
Der BGH hat dies jedenfall für den Fall verneint, indem die Urheber keine technischen Maßnahmen gegen die Indexierung durch Suchmaschinen vornehmen, da darin ihr Einverständnis gesehen wird. Als technische Maßnahme wird hier auf die “robots.txt” bezuggenommen.

Weiterhin hat der BGH festgestellt, dass bei der Aufnahme von Bildern, die bereits rechtswidrig ins Netz gestellt wurden, Google von der Priviligierung der Richtlinie 2000/31/EG profitiert und erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit haftet.

April 29th, 2010 von RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Urheberrecht



Filesharing und kein Ende

Aktuell scheinen die Musikverlage und Filmverleiher wieder verstärkt aktiv zu sein und die Urheberrechtsverstöße in so genannten Filesharing-Netzwerken abzumahnen.
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, unterschreiben Sie nicht blind die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne können Sie uns diesbezüglich ansprechen.

April 29th, 2010 von RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Urheberrecht , Verbraucherrecht



Weitere Pflichten für Dienstleister

Ab Mitte Mai gilt die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (kurz: DL-InfoV) und danach muss der Dienstleister folgendes seinen Kunden/Mandaten/Patienten/… unaufgefordert zur Verfügung stellen:

  • Familien- und Vornamen bzw. Firma mit Rechtsform,
  • Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse oder Faxnummer,
  • Bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: Angabe von Registergericht und Registernummer,
  • sofern vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Name und Anschrift der Genehmigungsstelle,
  • bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Angaben über die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde sowie ggf. der zuständigen Kammer, des Berufsverbands etc.
  • sofern vorhanden: Angaben über eine Berufshaftpflichtversicherung (insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich).
  • sofern vorhanden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vertragsklauseln über das zugrunde liegende Recht und den Gerichtsstand,
  • die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
  • sofern vorhanden: Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen

Wer dabei jetzt an die Impressumspflicht aus dem TKG denkt, die besteht daneben weiter, aber das Impressum wäre ein geeigneter Ort für die zusätzlichen Informationen. Natürlich kann man die Informationen nach DL-InfoV auch im Betrieb aufhängen oder dem Nachfragenden aushändigen.

Zusätzlich muss der Dienstleister auf Nachfrage auch noch folgendes bekannt geben:

  • bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Verweis auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle.
  • Angaben über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern (“multidisziplinäre Tätigkeiten”), die in direkter Verbindung zur betreffenden Dienstleistung stehen und zu Interessenkollisionen führen können. Mehr noch: In solchen Fällen wird sogar Aufklärung über Maßnahmen gefordert, mit denen der Dienstleister seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sicherstellen will!
  • Angaben über jeden Verhaltenskodex, dem sich der Dienstleister unterworfen hat (inklusive Adresse, unter der die Details der betreffenden Selbstverpflichtungen heruntergeladen werden können).
  • Informationen über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren, denen sich der Dienstleister unterworfen hat sowie Angaben über die zuständige Mediationsstelle.

Und um das ganze abschließend zu behandeln, natürlich auch noch

  • den Preis für die Dienstleistung (sofern er bereits feststeht) oder
  • einen Kostenvoranschlag oder die Einzelheiten der Berechnung, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger den Preis leicht selbst ermitteln kann

vor Abschluß eines Vertrages bekannt zu geben, wenn nicht sowieso schon die PAngVO gilt.

Das ganze gilt übrigens auch für Freiberufler, auch wenn die Regelungin der Gewerbeordnung verankert ist.

Den Gesetzestext gibt es hier

April 28th, 2010 von RA Carsten Krois | Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht



Kabinettsbeschluß: Mehr als 80 Gesetze und Verordnungen sollen aufgehoben werden.

Dennoch fürchten wir Anwälte nicht um unsere Arbeit, da es dabei überwiegend um die inzwischen überholten Übergangsvorschriften aus dem Einigungsvertrag und ähnliches geht.

Die Pressemitteilung des Bundesjustizminiteriums können Sie hier einsehen.

April 21st, 2010 von RA Carsten Krois | Allgemein



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