Forderungsmanagement
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein effektiver und schneller Forderungseinzug für jedes Unternehmen ein „notwendiges Übel“. Verspätete Zahlungseingänge sowie Verschleppung von Zahlungen können für einen Unternehmer durchaus existenzbedrohend werden. Die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH bietet Ihnen daher ab sofort Sonderkonditionen für das Forderungsmanagement und das Anwaltsinkasso.
Vom aussagekräftigen anwaltlichen Mahnschreiben nebst Forderungsaufstellung, der telefonischen Ansprache des Schuldners über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung sorgen wir für einen effizienten, effektiven und kostengünstigen Forderungseinzug.
Das Anwaltsinkasso bietet Ihrem Unternehmen folgende Vorteile:
- Service aus einer Hand, sowohl im außergerichtlichen Verfahren als auch im gerichtlichen Verfahren.
- Keine Reibungs- und Zeitverluste beim Übergang vom Inkasso zum Rechtsanwalt.
- Kalkulierbare Kosten bereits von Anfang an.
- Keine versteckten Kosten, Vertragsbindungen, Mitgliedsgebühren oder Provisionen.
- Die Kosten unserer Tätigkeit zahlt, bei erfolgreicher Beitreibung, Ihr Schuldner im Rahmen des Verzugschadens.
- Einsparung von Personal- und Sachkosten.
- Prüfung des Prozessrisikos zu Beginn der Maßnahmen.
- Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Kundenbeziehung, z. B. durch Anwendung von Mediationstechniken.
Sie als Unternehmer können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, Ihr Anwalt kümmert sich um Ihre Außenstände.
Wir bieten Ihnen ab sofort folgende Sonderkonditionen auf unsere Dienstleistungen im Forderungsmanagement:
Falls die Forderung nicht beigetrieben werden kann, berechnen wir nur die vereinbarten Kosten:
- Forderungen bis 300,00 €: 25 € zzgl. 19% USt. (29,75 €)
- Forderungen bis 1.000,00 €: 50 € zzgl. 19% USt. (59,50 €)
- Forderungen bis 5.000,00 €: 100 € zzgl. 19% USt. (119,00 €)
- Forderungen bis 9.000,00 €: 150 € zzgl. 19% USt. (178,50 €)
(Jeweils zzgl. Fremdkosten wie z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Ermittlungskosten etc.)
Bei höheren Forderungen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Sollte das Verfahren in ein gerichtliches Verfahren übergehen, so müssen wir hier die üblichen Gebühren nach RVG berechnen. Für den Fall des Mahnbescheides bedeutet dies, dass wir uns gemäß § 4 II RVG, einen Teil der Forderung abreteten lassen, der dem Unterschied zwischen gesetzlicher Gebühr und unserem Pauschalangebot entspricht. In der Zwangsvollstreckung fallen ebenfalls weitere Gebühren nach RVG an.
Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis.
Sollten Sie Interesse an unserem Angebot oder weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an.
RA Carsten Krois |