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	<title>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH</title>
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	<description>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH</description>
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		<title>Mediation und die Rechtschutzversicherer</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:46:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[ADR]]></category>
		<category><![CDATA[ASB]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Rechtschutzversicher die Mediation entdecken und auch als Möglichkeit der Streitschlichtung zahlen. Allerdings bieten erst 12 Rechtschutzversicherer einen entsprechenden Tarif an. Hier besteht noch Nachholbedarf. Die Mediation bietet in vielen Fällen eine schnellerer und tragfähigere Lösung als ein streitiges Verfahren. Bei Fragen sprechen Sie uns an.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1031194" target="_blank">Süddeutsche Zeitung</a> berichtet, dass die Rechtschutzversicher die Mediation entdecken und auch als Möglichkeit der Streitschlichtung zahlen. Allerdings bieten erst 12 Rechtschutzversicherer einen entsprechenden Tarif an.</p>
<p>Hier besteht noch Nachholbedarf. Die Mediation bietet in vielen Fällen eine schnellerer und tragfähigere Lösung als ein streitiges Verfahren. Bei Fragen sprechen Sie uns an.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das Strafprozessrecht und die Fahrerlaubnisbehörde</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:40:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BtM]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem viel beachteten Urteil hat der VGH Mannheim (Az.: 10 S 4/10) geurteilt, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht gehindert ist, aus einem im Strafprozeß dem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Drogentest einen Führerscheinentzug abzuleiten. Im konkreten Fall wurde bei einem Beifahrer, der kurz zuvor jedoch selbst unstreitig ein Fahrzeug geführt hatte, nach einem positiven Drogenschnelltest, ohne richterliche Anordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem viel beachteten Urteil hat der VGH Mannheim (Az.: 10 S 4/10) geurteilt, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht gehindert ist, aus einem im Strafprozeß dem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Drogentest einen Führerscheinentzug abzuleiten.</p>
<p>Im konkreten Fall wurde bei einem Beifahrer, der kurz zuvor jedoch selbst unstreitig ein Fahrzeug geführt hatte, nach einem positiven Drogenschnelltest, ohne richterliche Anordnung eine Blutprobe entnommen. Auf diese wiederum auf Cannabis und Amphetamin positive Blutprobe hin entzog die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis.</p>
<p>Das VGH Mannheim hält dies für rechtmäßig, da bereits der einmalige Drogenkonsum gegen eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spricht. <a href="http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1258456/index.html?ROOT=1153033" target="_blank">(Pressemittleinng des VGH Mannheim)</a></p>
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		<title>&#8220;Neu für Alt&#8221; auch bei Motorradbekleidung</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 14:54:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[alt für neu]]></category>
		<category><![CDATA[Motorrad]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kollege Carsten Hönig weist in seinem Blog auf ein Urteil des OLG München (Az. 1 U 5424/09) hin, nachdem auch bei Motorradschutzbekleidung eine Abnutzung bzw. Wertverlust gegeben ist. Deshalb muss sich auch der Geschädigte einen Abzug &#8221;Neu für Alt&#8221; entgegenhalten lassen. Allerdings plädiert das OLG für eine moderate Schätzung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kollege Carsten Hönig weist in seinem <a href="http://www.motorradrecht.de/abzug-neu-fur-alt" target="_blank">Blog </a>auf ein Urteil des OLG München (Az. 1 U 5424/09) hin, nachdem auch bei Motorradschutzbekleidung eine Abnutzung bzw. Wertverlust gegeben ist. Deshalb muss sich auch der Geschädigte einen Abzug &#8221;Neu für Alt&#8221; entgegenhalten lassen. Allerdings plädiert das OLG für eine moderate Schätzung.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Apple und Haushaltswaren</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 11:46:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[einstweilige Verfügung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Firma Koziol hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie zukünftig ihre Eierbecher nicht mehr als eiPOTT anbieten darf, da die Firma Apple eine einstweilige Verfügung erwirkt hat (Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10). Es besteht zwar keine Verwechslungsgefahr zwischen Eierbechern und dem bekannten Musikabspielgerät aber der Verbraucher könnte denken Apple produziert jetzt auch Haushaltswaren&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma Koziol hat in einer <a href="http://www.koziol.de/aw/Koziol/Unternehmen_Koziol/Presse/Pressemitteilungen/~fdi/Apfel_versus_Ei/" target="_blank">Pressemitteilung </a>erklärt, dass sie zukünftig ihre Eierbecher nicht mehr als eiPOTT anbieten darf, da die Firma Apple eine einstweilige Verfügung erwirkt hat (Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10).</p>
<p>Es besteht zwar keine Verwechslungsgefahr zwischen Eierbechern und dem bekannten Musikabspielgerät aber der Verbraucher könnte denken Apple produziert jetzt auch Haushaltswaren&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erstberatung für Mitglieder im Kolpingwerk</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 10:32:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzleiintern]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Grund der Kooperation des Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) mit dem Kolpingwerk Deutschland, bietet die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH Mitgliedern des Kolpingwerkes Deutschland die Erstberatung für 50,- Euro an. Die Erstberatung umfasst ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch und eine erste Einschätzung des Sachverhaltes. Die Kolping-Mitglieder werden gebeten, zu diesem Gespräch ihren Mitgliedsausweis mitzubringen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Grund der Kooperation des Bund Katholischer Rechtsanwälte (<a href="http://www.bkr-netzwerk.de">BKR</a>) mit dem Kolpingwerk Deutschland, bietet die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH Mitgliedern des Kolpingwerkes Deutschland die Erstberatung für 50,- Euro an.</p>
<p>Die Erstberatung umfasst ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch und eine erste Einschätzung des Sachverhaltes.</p>
<p>Die Kolping-Mitglieder werden gebeten, zu diesem Gespräch ihren Mitgliedsausweis mitzubringen.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Väter</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 10:14:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RAin Eva Graf-Friedel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[unverheiratet]]></category>
		<category><![CDATA[Väter]]></category>

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		<description><![CDATA[Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist, dies entschied das Bundesverfassungsgericht. (Az. 1 BvR 420/09) Somit können Väter nunmehr gerichtlich überprüfen lassen, ob sie ein Anrecht auf das Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder haben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist, dies entschied das Bundesverfassungsgericht. (<a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html" target="_blank">Az. 1 BvR 420/09</a>)</p>
<p>Somit können Väter nunmehr gerichtlich überprüfen lassen, ob sie ein Anrecht auf das Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder haben.<br />
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kein &#8220;Anlernvertrag&#8221; bei anerkanntem Ausbildungsberuf</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 12:43:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RAin Petra Huber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrling]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>

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		<description><![CDATA[Für anerkannte Ausbildungsberufe ist die Ausbildung gem. § 4 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nur nach der Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung hat grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.07.2010 (Az.: 3 AZR 317/08) entschieden, dass eine solche Ausbildung nicht alternativ in einem sogenannten &#8220;anderen Arbeitsverhältnis&#8221; gem. § 26 BBiG durchgeführt werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für anerkannte Ausbildungsberufe ist die Ausbildung gem. § 4 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nur nach der Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung hat grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden.</strong></p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.07.2010 (Az.: 3 AZR 317/08) entschieden, dass eine solche Ausbildung nicht alternativ in einem sogenannten &#8220;anderen Arbeitsverhältnis&#8221; gem. § 26 BBiG durchgeführt werden darf.  Wenn ein Berufsausbildungsverhältnis ausdrücklich nicht vereinbart werden soll, kann statt dessen ein Arbeitsverhältnis begründet werden.</p>
<p>Ein &#8220;Anlernverhältnis&#8221; bei anerkanntem Ausbildungsberuf, welches auf  § 26 BBiG gestützt wird, ist wegen des Gesetzesverstoßes insgesamt  nach § 134 BGB nichtig.</p>
<p>Trotzdem eingegangene &#8220;Anlernverhältnisse&#8221;  sind nach Auffassung des BAG für den Zeitraum ihrer Durchführung dann entsprechend den Regelungen eines faktischen Arbeitsverhältnisses zu behandeln. Damit hat der Arbeitgeber auch  die übliche Vergütung für einen Arbeitnehmer  im Sinne des § 612 Abs. 2 BGB zu bezahlen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Neuregelung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 11:51:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RAin Petra Huber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnfortzahlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern ein Arbeitnehmer während eines Arbeitstages erkrankt, dann wird das Arbeitsentgelt, das für den restlichen Tag zu zahlen wäre nicht im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung von den Krankenkassen an den Arbeitgeber erstattet. Arbeitgeber, die an der Entgeltfortzahlungsversicherung Umlage U 1 teilnehmen, können für das im Krankheitsfall nach EFZG  fortgezahlte Arbeitsentgelt in der Regel eine Erstattung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sofern ein Arbeitnehmer während eines Arbeitstages erkrankt, dann wird das Arbeitsentgelt, das für den restlichen Tag zu zahlen wäre nicht im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung von den Krankenkassen an den Arbeitgeber erstattet.</strong></p>
<p>Arbeitgeber, die an der Entgeltfortzahlungsversicherung Umlage U 1 teilnehmen, können für das im Krankheitsfall nach EFZG  fortgezahlte Arbeitsentgelt in der Regel eine Erstattung von der Krankenkasse erhalten. Neu geregelt ist nunmehr, dass ein am Umlageverfahren teilnehmender Arbeitgeber bei Erkrankungen während eines Arbeitstages für die ausgefallenen Arbeitsstunden des Resttages zwar das Entgelt fortzuzahlen hat, diese Fortzahlung  jedoch  außerhalb des EFZG erfolgt.  Für diese Ausfallstunden kann er demzufolge keine Erstattung über die Umlage 1 mehr erhalten.</p>
<p>Wie die AOK berichtet, hat die Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbandes entschieden, dass diese Rechtsauffassung für Erkrankungen ab 01.07.2010 anzuwenden ist.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Warum sind manche Marken so erfolgreich und andere nicht?</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/07/27/warum-sind-mance-marken-so-erfolgreich-und-andere-nicht/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 06:36:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Marke]]></category>

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		<description><![CDATA[Das BusinessBlog berichtet hier in einem interessanten Artikel über das Bestehen, Verschwinden und Wiederauftauchen von Marken. Dabei wird auch versucht zu ergründen, ob es ein Erfolgerezept gibt, bzw. welche Kardinalsfehler gemacht werden. Ein lesenswerter Artikel.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das BusinessBlog berichtet <a href="http://business-blog.t-online.de/verschwundene-marken/364" target="_blank">hier </a>in einem interessanten Artikel über das Bestehen, Verschwinden und Wiederauftauchen von Marken. Dabei wird auch versucht zu ergründen, ob es ein Erfolgerezept gibt, bzw. welche Kardinalsfehler gemacht werden.<br />
Ein lesenswerter Artikel.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Gesetz zum P-Konto in Kraft getreten</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/07/02/gesetz-zum-p-konto-in-kraft-getreten/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 09:25:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.07.2010 besteht ein Anspruch auf die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat, dieser kann nach den Lebensuständen des Kontoinhabers u.U. erhöht werden. Weiter Informationen gibt es u.a. beim Bundesministerium für Justiz (hier).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.07.2010 besteht ein Anspruch auf die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).<br />
Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit <strong>985,15 Euro</strong> je Kalendermonat, dieser kann nach den Lebensuständen des Kontoinhabers u.U. erhöht werden.<br />
Weiter Informationen gibt es u.a. beim Bundesministerium für Justiz <a href="http://www.bmj.de/p-konto" target="_blank">(hier)</a>.</p>
]]></content:encoded>
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