Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

Spitalstr. 1

86609 Donauwörth

Tel: 0906/4078


Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Werbung mit Windkrafträdern für Atomkraft ist wettbewerbswidrig

weil irreführend, so zumindest die Meinung des LG Berlin in einer Entscheidung aus dem Mai diesen Jahres.

Es würde der Ruf der Windenergie ausgenutzt, so die Richter.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.

August 2nd, 2011 von RA Carsten Krois | Wettbewerbsrecht



Hamburger Brauch ein Thema in Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wie weit das Prüfungsrecht des Gerichtes bei einer Unterlassungserklärung geht, die eine Strafbewehrung nach dem so genanneten Hamburger Brauch beinhaltet.

Die Düsseldorfer Richter haben hier geurteilt, dass das Gericht nur prüfen darf, ob die vom Unterlassungsgläubiger bestimmte Strafzahlung der Billigkeit entspricht.

Somit wird – richtigerweise – dem Unterlassungsschuldner ein gewisses ermessen überlassen in dem er den Betrag festsetzen kann.

Mai 13th, 2011 von RA Carsten Krois | eCommerce , IT & TK Recht , Wettbewerbsrecht



Angebot des „Gelben Branchenbuches“ – Bitte sorgfältig prüfen

Uns ist bekannt geworden, dass auch in Donauwörth Unternehmer mit einem Angebot des „Gelben Branchenbuches“ per eMail angeschrieben werden.

Bei Kontrolle der beigefügten pdf-Datei erkennt man schnell, dass es sich hierbei um ein unserer Ansicht nach fragwürdiges Angebot handelt, das mit den Gelben Seiten in keinem Zusammenhang steht und auf den ersten Blick als Korrekturbogen erscheint.

Bei zurückschicken der Datei würde man einen Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenbuch für zwei Jahre à 780,00 € schließen. Ob der Vertrag wirksam wäre, ist sicherlich fragwürdig, aber man hat den Ärger. Dies insbesondere auch deshalb, weil der Anbieter seinen Firmensitz offensichtlich nur im Ausland hat.

Daher gilt auch in diesem Fall: Sorgfältig prüfen, welche Korrekturen man zurückschickt. Hier sollte man sich immer die Zeit nehmen und sich nicht hetzen lassen. Auch nicht, wenn der „Korrekturbogen“ zuvor telefonisch angekündigt wurde.

Insgesamt scheinen die Versuche Unternehmern unerwünschte und meist wertlose Anzeigen in Adress- und Branchenbüchern oder anderen Veröffentlichungen unterzuschieben gerade wieder zuzunehmen.

Mai 2nd, 2011 von Kanzlei | eCommerce , Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht



Plagiarius-Verleihung

Erneut und schon zum 35. Mal hat die Aktion Plagiarius den schwarzen Zwerg mit der goldenen Nase verliehen.
Der Preis geht an Produktpiraten und Nachahmer, die gutes Design kopieren und billig auf den Markt bringen.

Die diesjährigen und vorhergehenden Preisträger finden Sie auf der Homepage der Aktion Plagiarius.

Auch wir finden, das der Schutz von Design und technischen Erfindungen wichtig ist und unterschützen Sie gerne in allen Fragen Ihrer gewerblichen Schutzrechte.

Februar 17th, 2011 von RA Carsten Krois | Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht



Stellungnahme des DAV zur Button-Lösung

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf zum ”besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” umgangssprachlich an der Button-Lösung gegen Abo-Fallen.

Der Deutsche Anwaltverein kritisiert den Gesetzvorschlag, zum einen sei er unnötig, da bereits jetzt bei Abo-Fallen kein Vertrag zustande kommt, zum anderen weil der Gesetzentwurf auch für gesetzestreue Anbieter im Internet weitere Pflichten enthält, die teilweise von anderen Gesetzen bereits abgedeckt werden oder “Unstimmigkeiten” zu diesen bestehen.

Der Stellungnahme des DAV ist zuzustimmen, wichtiger als der gesetzliche “Button” wäre die Sensibilisierung der Internetnutzer, damit diese um die Gefahren wissen und entsprechende Vorsicht walten lassen – aber auch die Information über die Möglichkeiten sich gegen Abo-Fallen zu wehren.

Die Stellungnahme des DAV finden Sie hier.

November 25th, 2010 von RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht



Waren nur für den Export

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Anzeige mit Preisen ohne Umsatzsteuer wirbt, verstößt gegen die Preisangabenverodnung und begeht einen Wettbewerbsverstoß, auch wenn er angibt nur für den Export oder an Händler verkaufen zu wollen.

Ein Gebrauchtwagenhändler hatte auf einer Internetplattform mehrere Fahrzeuge mit Preisen ohne Umsatzsteuer beworben und in seinem Angebotstext daraufhingewiesen, dass er nur an Händler oder für den Export verkaufen würde.

Der BGH (Az. I ZR 99/08)  sah trotz dieses Hinweises einen Verstoß gegen die Preisangabenverodnung und das UWG, da sich die Anzeige an die Allgemeinheit richtet und trotz des Hinweises jedenfalls geeignet ist, die Preise der Mitbewerber, die an Endverbraucher verkaufen “schlechter” aussehen zu lassen.

Wieder ein Urteil, das zeigt, dass bei der Werbung mit Preisen ohne Angabe der Umsatzsteuer besondere Sorgfalt aufgewendet werden muss.

November 16th, 2010 von RA Carsten Krois | Wettbewerbsrecht



Der Trick mit der Benachrichtigungskarte

Man kommt abends abgehetzt nach Hause und findet in Briefkasten eine vermeindliche Benachrichtigungskarte eines Briefzusteller, mit der Bitte eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, um eine wichtige Sendung zu erhalten.
Müde und gestreßt schaut man nicht genau hin und findet sich im Call-Center XY wieder und ein netter Mitarbeiter erklärt einem blumig, warum man Produkt YZ, am besten im Abo, beziehen müsse. Und die wichtige Sendung? Stellt sich als Werbe-”Sendung” heraus. Kommt Ihnen das bekannt vor?

Dieses Vorgehen ist nach einem Urteil des OLG Hamm (Az. I-4 U 66/10) wettbewerbswidrig, da es eine Irreführung des Verbrauchers darstellt.

November 16th, 2010 von RA Carsten Krois | Wettbewerbsrecht



E-Mail-Adresse im Impressum

Dass die E-Mail-Adresse in ein Impressum für geschäftsmäßig genutzte Internetseiten gehört, ist inzwischen weitgehend bekannt. Viele Seitenbetreiber versuchen jedoch sich vor der Übersendung unerwünschter Werbung zu schützen, indem sei die E-Mail-Adresse nicht als Text darstellen.

Hierzu hat das OLG Naumburg (1 U 28/10) entschieden, dass es nicht ausreicht, die E-Mail-Adresse als Link zu hinterlegen, sonder unmittelbar zu erfassen sein muss. Also ohne Hilfsmittel oder Umwege am Bildschirm lesbar sein muss.

Oktober 28th, 2010 von RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht



Heute ohne Mehrwertsteuer…

… bieten wir Ihnen nicht an. Allerdings hat der BGH eine weitere Entscheidung zum Thema Werbung “ohne Mehrwertsteuer” veröffentlicht.

“Eine Werbung mit der Angabe “Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer” beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint,” so der BGH in seiner Entscheidung vom 31. März 2010  (Az: I ZR 75/08).

Man darf auf die nächsten Aktionen gespannt sein.

September 14th, 2010 von RA Carsten Krois | Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht



Weitere Pflichten für Dienstleister

Ab Mitte Mai gilt die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (kurz: DL-InfoV) und danach muss der Dienstleister folgendes seinen Kunden/Mandaten/Patienten/… unaufgefordert zur Verfügung stellen:

  • Familien- und Vornamen bzw. Firma mit Rechtsform,
  • Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse oder Faxnummer,
  • Bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: Angabe von Registergericht und Registernummer,
  • sofern vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Name und Anschrift der Genehmigungsstelle,
  • bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Angaben über die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde sowie ggf. der zuständigen Kammer, des Berufsverbands etc.
  • sofern vorhanden: Angaben über eine Berufshaftpflichtversicherung (insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich).
  • sofern vorhanden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vertragsklauseln über das zugrunde liegende Recht und den Gerichtsstand,
  • die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
  • sofern vorhanden: Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen

Wer dabei jetzt an die Impressumspflicht aus dem TKG denkt, die besteht daneben weiter, aber das Impressum wäre ein geeigneter Ort für die zusätzlichen Informationen. Natürlich kann man die Informationen nach DL-InfoV auch im Betrieb aufhängen oder dem Nachfragenden aushändigen.

Zusätzlich muss der Dienstleister auf Nachfrage auch noch folgendes bekannt geben:

  • bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Verweis auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle.
  • Angaben über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern (“multidisziplinäre Tätigkeiten”), die in direkter Verbindung zur betreffenden Dienstleistung stehen und zu Interessenkollisionen führen können. Mehr noch: In solchen Fällen wird sogar Aufklärung über Maßnahmen gefordert, mit denen der Dienstleister seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sicherstellen will!
  • Angaben über jeden Verhaltenskodex, dem sich der Dienstleister unterworfen hat (inklusive Adresse, unter der die Details der betreffenden Selbstverpflichtungen heruntergeladen werden können).
  • Informationen über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren, denen sich der Dienstleister unterworfen hat sowie Angaben über die zuständige Mediationsstelle.

Und um das ganze abschließend zu behandeln, natürlich auch noch

  • den Preis für die Dienstleistung (sofern er bereits feststeht) oder
  • einen Kostenvoranschlag oder die Einzelheiten der Berechnung, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger den Preis leicht selbst ermitteln kann

vor Abschluß eines Vertrages bekannt zu geben, wenn nicht sowieso schon die PAngVO gilt.

Das ganze gilt übrigens auch für Freiberufler, auch wenn die Regelungin der Gewerbeordnung verankert ist.

Den Gesetzestext gibt es hier

April 28th, 2010 von RA Carsten Krois | Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht



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