<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH &#187; Verwaltungsrecht</title>
	<atom:link href="http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/category/verwaltungsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com</link>
	<description>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 17:04:08 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Mate-Tee gefährdet den Führerschein</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/05/05/mate-tee-gefahrdet-den-fuhrerschein/</link>
		<comments>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/05/05/mate-tee-gefahrdet-den-fuhrerschein/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 May 2010 08:58:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BtM]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/?p=393</guid>
		<description><![CDATA[&#8230; zumindest wenn es sich dabei um die Marke „Mate de Coca Tee” handelt, dies berichtet das Blog mit &#8220;Fug und Recht&#8220;. Zugrunde liegt ein Urteil des VG Neustadt (Az. 3 K 217/09), das daraud abstellt, dass in diesem Tee Bestandteile der Coca-Pflanze enthalten sind, die zu einem hohen Benzoylecgonin-Wert im Blut des betroffenen führten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; zumindest wenn es sich dabei um die Marke „Mate de Coca Tee” handelt, dies berichtet das Blog mit &#8220;<a href="http://www.mitfugundrecht.de/2010/05/vg-neustadt-%e2%80%93-wer-mate-tee-trinkt/">Fug und Recht</a>&#8220;. Zugrunde liegt ein Urteil des VG Neustadt (Az.  <a class="liexternal" title="VG Neustadt, 29.06.2009 - 3 K 217/09" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20K%20217/09" target="_blank">3 K 217/09</a>), das daraud abstellt, dass in diesem Tee Bestandteile der Coca-Pflanze enthalten sind, die zu einem hohen Benzoylecgonin-Wert im Blut des betroffenen führten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/05/05/mate-tee-gefahrdet-den-fuhrerschein/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/03/10/geschwindigkeitsmessung-durch-videoaufzeichnung/</link>
		<comments>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/03/10/geschwindigkeitsmessung-durch-videoaufzeichnung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 09:03:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abstand]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/?p=325</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Hamm hat in einem Beschluss die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung mit dem System VKS 3.1 der Firma Vidit bestätigt. Aufgrund der automatischen Verstoßvorselektierung sei ein Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung nicht gegeben, da personenbezogene Daten nur bei konkretem Verdacht aufgezeichnet werden. Das OLG Oldenburg sah dies für das System VKS 3.0 anders.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Hamm hat in einem Beschluss die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung mit dem System VKS 3.1 der Firma Vidit bestätigt. Aufgrund der automatischen Verstoßvorselektierung sei ein Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung nicht gegeben, da personenbezogene Daten nur bei konkretem Verdacht aufgezeichnet werden. Das OLG Oldenburg sah dies für das System VKS 3.0 anders.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/03/10/geschwindigkeitsmessung-durch-videoaufzeichnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vorsicht beim Parken auf Golfplätzen</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/16/vorsicht-beim-parken-auf-golfplatzen/</link>
		<comments>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/16/vorsicht-beim-parken-auf-golfplatzen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 09:29:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/?p=282</guid>
		<description><![CDATA[Das der Betreiber eines Golfplatzes nicht für Schäden durch Golfbälle an Fahrzeugen auf seinem Parkplatz haftet, wenn der Betreiber seinen Verkehrssicherungsmaßnahmen nachgekommen ist, entschied das AG Trier (Az. 32 C 308/09). In den Gründen heißt es, Golf sei eine Sportart, bei der man nicht für alle Eventualitäten gerüstet sein könne.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das der Betreiber eines Golfplatzes nicht für Schäden durch Golfbälle an Fahrzeugen auf seinem Parkplatz haftet, wenn der Betreiber seinen Verkehrssicherungsmaßnahmen nachgekommen ist, entschied das AG Trier (Az. 32 C 308/09). In den Gründen heißt es, Golf sei eine Sportart, bei der man nicht für alle Eventualitäten gerüstet sein könne.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/16/vorsicht-beim-parken-auf-golfplatzen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beratungshilfe für Widerspruch gegen Verwaltungsakt</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/12/beratungshilfe-fur-widerspruch-gegen-verwaltungsakt/</link>
		<comments>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/12/beratungshilfe-fur-widerspruch-gegen-verwaltungsakt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 12:23:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/?p=264</guid>
		<description><![CDATA[Es ist einem Rechtssuchenden nicht zuzumuten, sich in Fragen der Rechtmäßigkeit eines Bescheides nur auf die Beratung des Amtes verlasen zu müssen, das den fraglichen Bescheid erlassen hat, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 13.08.2009. Aus dem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit, kann der Rechtssuchende Beratungshilfe beantragen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist einem Rechtssuchenden nicht zuzumuten, sich in Fragen der Rechtmäßigkeit eines Bescheides nur auf die Beratung des Amtes verlasen zu müssen, das den fraglichen Bescheid erlassen hat, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 13.08.2009. Aus dem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit, kann der Rechtssuchende Beratungshilfe beantragen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/12/beratungshilfe-fur-widerspruch-gegen-verwaltungsakt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das Hartz IV-Urteil</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/10/das-hartz-iv-urteil/</link>
		<comments>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/10/das-hartz-iv-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 10:22:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/?p=255</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Berechnung der Leistungen nach dem SGB II neu zu regeln. Eine rückwirkende Änderung wurde von den Richtern verworfen. Lediglich in Härtefällen ist sofortiges handeln geboten. EIn Härtefall liegt dem BVerfG nach vor, wenn ein besonderer Bedarf besteht und es dadurch, dass dieser nicht gedeckt wird zu einer Unterschreitung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Berechnung der Leistungen nach dem SGB II neu zu regeln. Eine rückwirkende Änderung wurde von den Richtern verworfen. Lediglich in Härtefällen ist sofortiges handeln geboten. EIn Härtefall liegt dem BVerfG nach vor, wenn ein besonderer Bedarf besteht und es dadurch, dass dieser nicht gedeckt wird zu einer Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums kommt.</p>
<p>Die vollständige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes und das Urteil finden Sie auf den <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html" target="_self">Seiten des Bundesverfassungsgerichtes</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/02/10/das-hartz-iv-urteil/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Widerspruch im bayerischen Verwaltungsverfahren wird fakultativ</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2007/06/28/widerspruch-im-bayerischen-verwaltungsverfahren-wird-fakultativ/</link>
		<comments>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2007/06/28/widerspruch-im-bayerischen-verwaltungsverfahren-wird-fakultativ/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Jun 2007 04:59:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2007/06/28/widerspruch-im-bayerischen-verwaltungsverfahren-wird-fakultativ/</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem erfolgreichen Modellversuch in Mittelfranken hat der Bayerische Landtag am 21.06.2007 mit Wirkung ab 01.07.2007 folgende weitreichende Änderungen für das Verwaltungsverfahren beschlossen: Das Widerspruchsverfahren, bisher als unabdingbare Voraussetzung für ein spätere Klage zwingend durchzuführen, wird neu geregelt. In vielen Fällen wird eine Klage möglich sein, ohne dass vorher ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss. Nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem erfolgreichen Modellversuch in Mittelfranken <a href="http://www.bayerischer-landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006000/0000006044.pdf">hat der Bayerische Landtag am 21.06.2007</a> mit Wirkung ab 01.07.2007 folgende weitreichende Änderungen für das Verwaltungsverfahren beschlossen:</p>
<p>Das Widerspruchsverfahren, bisher als unabdingbare Voraussetzung für ein spätere Klage zwingend durchzuführen, wird neu geregelt. In vielen Fällen wird eine Klage möglich sein, ohne dass vorher ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss.<br />
Nur wenn im Gesetz abschließend geregelt ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, kann dieses vom Bürger oder durch Ihren Rechtsanwalt durchgeführt werden, muss aber nicht durchgeführt werden.<br />
In diesen Bereichen kann man also entweder sofort Klagen, oder erst wie bisher eine &#8220;Selbstkontrolle der Verwaltung&#8221; bzw. deren übergeordneter Stelle vor einer Klage ermöglichen.<br />
<span id="more-52"></span><br />
Zu beachten gilt, dass Fehler im Ermessens- und Beurteilungsspielraum allerdings <strong>nur</strong> noch im Widerspruchsverfahren erfolgen, eine sofortige Klage kann in solchen Fällen also falsch sein, weil das Gericht entsprechende Fehler nicht überprüfen darf.</p>
<p>In folgenden Bereichen wird ein Widerspruchsverfahren noch möglich sein:</p>
<li>Kommunalabgabenrecht</li>
<li>Landwirtschaftsrecht (einschließlich forstliches Subventionsrecht, jagdrechtliche Abschussplanung)</li>
<li>Schulrecht (einschließlich Schulfinanzierung und Schülerbeförderung)</li>
<li>Sozialrecht (insbesondere Kinder- und Jugendhilferecht, Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Schwerbehindertenrecht, Unterhaltsvorschussrecht, Wohngeldrecht, Ausbildungs- und Studienförderungsrecht, Heimrecht) und Rundfunkgebührenrecht</li>
<li>Recht der Landesbeamten (ohne Disziplinarrecht)</li>
<li>personenbezogene Prüfungsentscheidungen </li>
<p>Ein weiterer Fallstrick ist vorhanden, wenn sich ein Bescheid in einem der oben genannten Bereiche an mehrere Personen richtet: Dann müssen alle zustimmen, bevor eine Klage unmittelbar erhoben werden kann, ansonsten ist ein Widerspruch zwingend vorgeschrieben.</p>
<p>Erleichtert wird diese doch komplexe Materie durch die entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen, die jedem Bescheid anhängen: Dort wird explicit darauf hingewiesen werden, ob ein Widerspruch möglich ist oder ob unmittelbar innerhalb eines Monats Klage zu erheben ist.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2007/06/28/widerspruch-im-bayerischen-verwaltungsverfahren-wird-fakultativ/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

