Dr. Günter Schnitzer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Michael Langhans

Rechtsanwalt


Petra Huber

Rechtsanwältin


Herzlich Willkommen auf der Homepage der Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH. Wir würden uns freuen, Sie als Ihr Anwalt oder Fachanwalt in Donauwörth vertreten oder beraten zu dürfen. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin beraten Sie gerne juristisch in allen Lebenslagen. Wir vertreten Sie vor allen Amts- und Landgerichten, insbesondere aber denen in Nördlingen, Augsburg, München und Neuburg.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Nichtraucherschutz in Bayern ist Verfassungskonform

Die Aufgrund der Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 zu erwartende Wertung bezugnehmend auf das bayrische Nichtraucherschutzgesetz haben sich bewahrheitet: Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Da die Möglichkeit, Raucherclubs einzurichten, allen offenstehe, ist die Berufsfreiheit nicht verletzt, auch dann nicht wenn Möglichkeiten der Laufkundschaft weggenommen würden.

(via Ferner-Alsdorf)

August 12th, 2008 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



Call-Center sind im Besitz von Adress- UND Kontodaten

Das berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig, der eine CD mit 17.000 Datensätzen anonym zugespielt wurde. Insoweit sollen Fälle bekannt sein, bei denen trotz unmissverständlicher Ablehnung einer Bestellung Abbuchungen vorgenommen wurden - bei solch kompletten Datensätzen kein Problem, und der Verbraucher darf dann beweisen, dass er diese Kontodaten nicht herausgegeben hat. Daher gilt: Kontoauszüge überprüfen, auch wenn das Gesamt-Haben (oder Soll) stimmig erscheint.

(via Datenschutz-Blog)

August 12th, 2008 von RA Michael Langhans | Allgemein , Verbraucherrecht



Eintritt in Personengesellschaft zur Kapitalanlage: Haustürgeschäft?

Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH die Fragen vorgelegt, ob ein Eintritt in eine Personengesellschaft außerhalb von Geschäftsräumen unter die Haustürrichtline fällt, wenn der Zweck des Beitritts nicht im Beitritt zur Gesellschaft, sondern eher als klassisches Austauschgeschäft (Geldanlage o.ä.) zu sehen ist. Davon ab hängt dann nämlich die Frage des Widerrufsrechtes. §312 BGB, der die entsprechende Richtline umsetzt, spricht insoweit nur von entgeltlichen Leistungsverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer, worunter ein Beitritt nicht unbedingt zu sehen sein muss.

Die weitere Anfrage des BGH beschäftigt sich mit der Rechtsfolge aus einem solchen Widerruf, nämlich ob ein Anspruch nur auf ein eventuelles Auseinandersetzungsguthaben zulässig ist.

Der BGH versucht hier also erkennbar, weiter den Verbraucherschutz zu steigern.

May 28th, 2008 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



Preisanpassungsklausel bei Gasversorger unwirksam

… wenn nur ein Preiserhöhungsrecht bei steigenden Kosten, nicht aber eine Preissenkungspflicht bei sinkenden Kosten besteht. Das hat der BGH heute in einer Revisionsabweisung (vorläufig nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden. Denn eine solche Klausel widerspricht dem Gebot von Treu und Glauben, wenn nur eine Erhöhungsermächtigung ohne gleichzeitige Verminderungsverpflichtung vereinbart werden soll.

April 29th, 2008 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



Verbraucherschutz Mehrwertdienste

Mit dem 01.09.2007 sind Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit telefonischen Mehrwertdiensten/Sonderrufnummern und ähnlichem eingeführt worden:

Der Preis muss nunmehr gut lesbar im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer angezeigt werden. Der Preis darf nicht deutlich kürzer als die Rufnummer wiedergegeben sein. Für Abo Abschlüsse gilt dasselbe: Ein deutlicher Hinweis muss erfolgen. Bei Faxabrüfen ist die Anzahl der Seiten, bei Datendiensten der Datentransfern anzugeben - wenn sich dies auf den Preis auswirkt.

Bei Kurzwahldiensten von einem Preis von 2 € oder mehr je Abruf ist der Empfang der Kosteninfo zu bestätigen durch den Kunden - bei Dauerverhältnissen und bereits erfolgter Legitimation ist dies aber entbehrlich.

Für R-Gespräche wurde nunmehr eine Sperrliste eingeführt.

Die wichtige Rechtsfolge: Alle Verstöße führen zwingend zu einem Wegfall des Entgeltanspruchs gem. §66g TKG:

Der Endnutzer ist zur Zahlung eines Entgeltes nicht verpflichtet, wenn

* der Endnutzer entgegen der Preisansagepflicht des § 66b TKG nicht über den erhobenen Preis informiert wurde;
* entgegen der Preisanzeigepflicht des § 66c TKG nicht über den erhobenen Preis informiert wurde;
* Entgelte verlangt werden, die über die Preisobergrenzen des § 66d hinausgehen oder wenn bei einem Tarif, der aus zeitabhängigen und zeitunabhängigen Preisbestandteilen gebildet worden ist, die Preisbestandteile im Einzelverbindungsnachweis nicht getrennt ausgewiesen worden sind;
* die Verbindung entgegen § 66e TKG nicht rechtzeitig getrennt wurde;
* Dialer entgegen § 66f Abs. 1 und 2 TKG betrieben wurden;
* R-Gesprächsdienste angeboten werden, bei denen der Anrufer, entgegen § 66i TKG Auszahlungen erhält;
* trotz Eintrags in die Sperr-Liste ab einem Tag danach noch R-Gespräche zu dem gesperrten Anschluss erfolgen.

Das altbekannte Problem bleibt: Die Frage der Beweislast, dass man eine Preis-SMS nicht bekommen hat, dass Unterlagen des Mobilfunkanbieters fehlerhaft sind und ähnliches wird durch diese längst überfälligen Maßnahmen nicht tangiert. Wir beraten Sie insoweit gerne.

September 14th, 2007 von RA Michael Langhans | IT & TK Recht , Verbraucherrecht



Kaufvertrag: Beweislastumkehr des §476 BGB gilt ohne wenn und aber

Der BGH hat in einer weiteren neuen Entscheidung zum Kaufrecht entschieden, dass die verbraucherschützende Norm des §476 BGB unabhängig von irgendeiner Erkennbarkeit des Mangels gilt und die beweislastumkehrende Wirkung immer einsetzt.
§476 BGB sagt, dass bei einem Mangel in einem Verbrauchsgüterkauf immer dann, wenn dieser Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Sachte auftritt, dann der Verkäufer beweisen müsse, dass diese Sache mangelfrei übergeben worden sei.
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July 12th, 2007 von RA Michael Langhans | Kaufrecht , Verbraucherrecht



Erdgas: Billigkeitsprüfung gem. §315 BGB möglich

Der BGH hat heute in einer Entscheidung (die bisher nur als Pressemitteilung vorliegt) die Anwendbarkeit der Billigkeitsprüfung des §315 BGB auch für Gasanbieter bestätigt. Diese Rechtsmeinung hat die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH bereits seit langem gegen den örtlichen Gasanbieter Erdgas Schwaben vertreten (siehe hier). Weiterlesen »

June 13th, 2007 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



Der Grund für die Erdgas Schwaben Sonderpreise

scheint ein recht einfacher zu sein, insbesondere da die neuen Sondertarife inkl. aller Boni gerade so gestaltet sind, dass die günstigen Tarife von E so eben unterboten werden.

May 22nd, 2007 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



Neue Erdgas Schwaben Preise: Vorsicht vor der AGB-Falle

In den neuen, von Erdgas Schwaben propagierten Treuepreisen bei längeren Vertragslaufzeiten ist in der Anlage eine AGB mit Stand 2007 beigefügt. Vor diesem Zeitpunkt wurden weder bei Vertragsneuabschlüssen entsprechende AGB beigefügt noch waren auf den Internetseiten von Erdgas Schwaben oder bei direkten Anfragen entsprechende AGB zu erhalten. Erdgas Schwaben scheint also die Spartarife als Anlass zu nehmen, den Verbrauchern AGB durch die Hintertür unterzuschieben. Erstmals findet sich in diesen AGB nämlich auch eine Preisanpassungsklausel, die es nach unserer Ansicht so bisher bei Erdgas Schwaben nicht gab. Jeder Kunde sollte daher genau überlegen, ob er diese neuen Spartarife annimmt, zumal die Vertragsinhalte unpräzise formuliert sind. Ihre Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine Beratung jederzeit zur Verfügung.

April 25th, 2007 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



Erdgas: Abschlagszahlungen

Über die von uns bereits gestern angeprangerte Abrechnungspraxis von Erdgas Schwaben berichtet heute auch die Augsburger Allgemeine. Entgegen der Außendarstellung von Erdgas Schwaben sollte man jedoch nicht auf eine Kulanzlösung warten, sondern aktiv eine richtige Abschlagsberechnung vornehmen und dann entsprechende Zahlung vornehmen. Wir beraten Sie gerne.

October 25th, 2006 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



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