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	<title>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH &#187; Steuerrecht</title>
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	<description>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH</description>
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		<title>Private Dienstwagennutzung während einer Arbeitsunfähigkeit</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Feb 2011 12:44:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Privatnutzung Dienstwagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine Dienstwagenvereinbarung geschlossen werden, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, den überlassenen Dienstwagen auch privat zu nutzen.  Diese Nutzungsmöglichkeit ist ein geldwerter Vorteil und deshalb steuer- und sozialversicherungpflichtig. Eine solche Gebrauchsüberlassung ist in aller Regel eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und zählt somit als Teil der Arbeitsvergütung.  Damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine Dienstwagenvereinbarung geschlossen werden, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, den überlassenen Dienstwagen auch privat zu nutzen.  Diese Nutzungsmöglichkeit ist ein geldwerter Vorteil und deshalb steuer- und sozialversicherungpflichtig.</p>
<p>Eine solche Gebrauchsüberlassung ist in aller Regel eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und zählt somit als Teil der Arbeitsvergütung.  Damit stellt sich unweigerlich die Frage, inwieweit ein Anspruch auf private Dienstwagennutzung fortbesteht, wenn der Arbeitnehmer für längere Zeit arbeitsunfähig ist.</p>
<p>Ein solcher Fall wurde Ende letzten Jahres beim Bundesarbeitsgericht verhandelt. Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 9 AZR 631/09) wurde höchstrichterlich entschieden, dass der Arbeitgeber die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung nur so lange schuldet, wie er verpflichtet ist, den Arbeitnehmer zu vergüten. Dies resultiert aus der Einordnung der Nutzungsmöglichkeit als Arbeitsentgelt.  Dies hat im Fall einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit zur Folge, dass mit Ende der Entgeltfortzahlungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 EFZG auch der Anspruch auf die private Dienstwagennutzung endet.</p>
<p>In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber den Dienstwagen für die Dauer der entgeltfortzahlungsfreien Zeit zurückverlangen.</p>
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		<title>Flüssiggas im Dienstwagen</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 17:44:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[1%-Versteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Flüssiggas]]></category>
		<category><![CDATA[LPG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage (LPG) in einen Dienstwagen  führt nicht dazu, dass die Kosten bei der Berechnung der 1%-Regel für die Versteuerung als Geldwertervorteil berücksichtigt werden müssen, so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13. Oktober 2010 (Az: VI R 12/09). Anders ist das, wenn die Flüssiggasanlage bereits bei einem Neuwagen verbaut ist. Die Nachrüstung ergibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage (LPG) in einen Dienstwagen  führt nicht dazu, dass die Kosten bei der Berechnung der 1%-Regel für die Versteuerung als Geldwertervorteil berücksichtigt werden müssen, so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13. Oktober 2010 (Az: <a onclick="javascript:_gaq.push(['_trackEvent','outbound-article','dejure.org']);" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI R 12/09" target="_blank">VI R 12/09</a>).<br />
Anders ist das, wenn die Flüssiggasanlage bereits bei einem Neuwagen verbaut ist.</p>
<p>Die Nachrüstung ergibt jedoch keine neuen Nutzungsmöglichkeiten und ist nur unselbstständige Ausstattung, die nicht getrennt bewertet werden kann.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2010/03/15/steuerwirksame-gestaltung-des-zuflusses-einer-abfindung/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 09:53:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2009 (Az.: IX R 1/09) entschieden, dass es zulässig ist, den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses  steuerwirksam zu gestalten, indem die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausgeschoben wird. Die Beurteilung des BFH stützt sich darauf, dass die Besteuerung bzw. der Besteuerungszeitpunkt bei solchen Zahlungen vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2009 (Az.: IX R 1/09) entschieden, dass es zulässig ist, den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses  steuerwirksam zu gestalten, indem die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausgeschoben wird.</strong></p>
<p>Die Beurteilung des BFH stützt sich darauf, dass die Besteuerung bzw. der Besteuerungszeitpunkt bei solchen Zahlungen vom jeweiligen Zuflusszeitpunkt abhängt.</p>
<p>Grundlage für dieses Urteil war die Fälligkeitsbestimmung in einer Betriebsvereinbarung für die (Teil-)Abfindungsleistung beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers. Darin wurde die Fälligkeit der Abfindung zunächst auf einen Tag im November des Streitjahres 2000 festgelegt. Wegen der steuergünstigeren Gestaltung wurde im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerin der Eintritt der Fälligkeit einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres 2001 hinausgeschoben. Auch die Auszahlungund damit der Zufluss erfolgte in diesem Fall erst im Jahr 2001</p>
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		<title>Die Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Dec 2008 10:40:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesverfassungsgericht hat am 09.12.2008 entschieden. Die aus Spargründen von der großen Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag entschieden. Die Entscheidung der Richter fiel mit sechs zu zwei Stimmen. Danach ist die seit 2007 geltende Neuregelung &#8220;mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung&#8221; mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bundesverfassungsgericht hat am 09.12.2008 entschieden.</strong></p>
<p>Die aus Spargründen von der großen Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag entschieden.</p>
<p>Die Entscheidung der Richter fiel mit sechs zu zwei Stimmen. Danach ist die seit 2007 geltende Neuregelung &#8220;mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung&#8221; mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar.<br />
Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend zum 01. Januar 2007 eine neue Regelung finden. Bis dahin gilt dem Gericht zufolge die alte Pendlerpauschale fort, wonach wieder alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 1. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden können.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erbschaftsteuer &#8211; Fortbestand gesichert</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2008/11/07/erbschaftsteuer-fortbestand-gesichert/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 15:00:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Letzte Meldung aus dem Bundesministerium der Finanzen Nach einer Vielzahl von Verhandlungen hat sich nun am 6. November 2008 der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Basis der Einigung ist der vom Bundeskabinett am 11. Dezember 2007 verabschiedete Gesetzentwurf. Nähere Einzelheiten zur neuen Erbschaftsteuer finden Sie derzeit auch auf www.bundesfinanzministerium.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Letzte Meldung aus dem Bundesministerium der Finanzen</strong></p>
<p>Nach einer Vielzahl von Verhandlungen hat sich nun am 6. November 2008 der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Basis der Einigung ist der vom Bundeskabinett am 11. Dezember 2007 verabschiedete Gesetzentwurf.<br />
Nähere Einzelheiten zur neuen Erbschaftsteuer finden Sie derzeit auch auf www.bundesfinanzministerium.de </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erbschaftssteuerreform</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Dec 2007 06:39:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 den Referentenentwurf zur Erbschaftssteuerreform gebilligt. Dieser wird nun gegen Widerstände dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Eckpunkte der Reform sollen sein: - Höhere Freibeträge für Ehepartner und Kinder sowie Enkel, - höhere Belastungen für Geschwister und andere Verwandte in nicht gerader Linie, - Immobillien werden in Zukunft mit dem Marktwert berücksichtigt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat <a href="http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/19/0,3672,7132979,00.html">am 11.12.2007 den Referentenentwurf zur Erbschaftssteuerreform gebilligt</a>. Dieser wird nun gegen Widerstände dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Eckpunkte der Reform sollen sein:</p>
<p>- Höhere Freibeträge für Ehepartner und Kinder sowie Enkel,<br />
- höhere Belastungen für Geschwister und andere Verwandte in nicht gerader Linie,<br />
- Immobillien werden in Zukunft mit dem Marktwert berücksichtigt,<br />
- weitervererbte Betriebsvermögen, die fortgeführt werden, werden steuerlich entlastet</p>
<p>Inwieweit diese Reform den Bundestag passieren wird, bleibt abzuwarten. Eine Umsetzung soll Frühjar/Sommer 2008 erfolgen.</p>
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