Dr. Günter Schnitzer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Michael Langhans

Rechtsanwalt


Petra Huber

Rechtsanwältin


Herzlich Willkommen auf der Homepage der Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH. Wir würden uns freuen, Sie als Ihr Anwalt oder Fachanwalt in Donauwörth vertreten oder beraten zu dürfen. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin beraten Sie gerne juristisch in allen Lebenslagen. Wir vertreten Sie vor allen Amts- und Landgerichten, insbesondere aber denen in Nördlingen, Augsburg, München und Neuburg.
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Hartz IV Regelleistungen reichen für Familien nicht aus

Zu dieser Feststellung kommt das LSG Darmstadt und hat deshalb ein Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zur Entscheidung.
Die Richter in Hessen meinen, dass die Regelleistungen nach dem SGB II nicht das soziokulturrelle Existenzminimum deckt. Daher verstößt der Regelsatz seiner Höhe nach gegen das Grundgesetz, insbesondere weil Reduzierungen für Kinder der Regelsätze auf im Fall 60% der Leistungen für Erwachsene nicht hinreichend begründet ist und auch nicht erklärbar ist.

October 31st, 2008 von RA Michael Langhans | Hartz IV , Sozialrecht



Überprüft nun auch das Bundesverfassungsgericht Höhe der Hartz IV Sätze?

Darauf deutet einiges hin, wie Rechtsanwalt in Kiel berichtet: Einer Beschwerdeführerin wurde für ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe ihrer Regelsätze nach SGB II Prozesskostenhilfe bewilligt.
Zudem soll eine Stellungnahme bei Bundesrat, Bundesregierung und Landesregierungen sowie Bundesagentur für Arbeit angefordert worden sein. Auch Sozialverbände und andere wurden angefragt.

Damit ist noch nicht eine Annahme zur Entscheidung indiziert, aber immerhin auch noch keine Abweisung. Das Bundesverfassungsgericht sieht immerhin die Notwendigkeit weiterer Nachforschungen.

September 23rd, 2008 von RA Michael Langhans | Hartz IV , Sozialrecht



Hessisches LSG: Sind SGB II (Hartz IV) Regelsätze ausreichend hoch?

Diese immer wieder diskutierte Frage soll nach Willen des Hessischen Landessozialgerichtes nunmehr gutachterlich überprüft werden. Das Ergebnis darf mit Spannung erwartet werden und ist als objektive Auseinandersetzung mit einem sehr emotionalen Thema sehr begrüßenswert.

(via Rechtsanwalt in Kiel)

August 18th, 2008 von RA Michael Langhans | Hartz IV , Sozialrecht



BSG: Entscheidungsgründe online

… zu der von unserer Kanzlei im Dezember 2007 vor dem Bundessozialgericht erstrittenen Entscheidung, inwieweit bei einem mit Nießbrauch belasteten Grundvermögen verwertbares Vermögen i.S. §12 Abs. 1 SGB II vorliegt.

March 25th, 2008 von RA Michael Langhans | Sozialrecht



Gemeinsames Konto ist nicht automatisch Beleg für Bedarfsgemeinschaft

Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt hat in seinem Beschluß vom 17.12.2007 Az. L 7 AS 282/07 ER rechtskräftig entschieden, dass als alleiniges Indiz nur vorliegende Kontovollmacht nicht ausreicht, um eine Bedarfsgemeinschaft anzunehmen und damit Einkommen des Bevollmächtigten bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen.
Im konkret entschiedenen Fall hatte der Hilfebedürftige seiner Vermieterin Kontovollmacht eingeräumt, da er selber mit Geld nicht umgehen kann, und diese langjährige Bekannte gebeten, für ihn Ein- und Auszahlungen vorzunehmen. Weitere Indizien für eine Bedarfsgemeinschaft lagen nicht vor.

December 27th, 2007 von RA Michael Langhans | Sozialrecht



Darlehensweise Gewährung von SGB II Leistungen unzulässig bei mit Nießbrauch belastetem Vermögen

In einer Grundsatzentscheidung hat gestern das Bundessozialgericht in einem durch die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH geführten Rechtsstreit entschieden, dass entgegen der bisherigen Aufassung von vielen ARGEn nicht jedes abstrakt verwertbare Vermögen berücksichtigbar ist. Es kommt nach Auffassung des Bundessozialgerichts insbesondere darauf an, dass

Grundeigentum, das in ab­seh­barer Zeit nicht verwertet werden kann und dessen Verwertbarkeit nicht vom Willen des Ver­mögensinhabers abhängt, nicht als berücksichtigungsfähiges Vermögen im Sinne des SGB II anzu­sehen ist.

Folgerichtig ist kein Vermögen i.S. §12 SGB II gegeben und es stellt sich daher nicht die Frage des Problemes nur des sofortigen Verbrauches.

Die SGB II Leistungen sind daher zuschußweise zu gewähren.

Wir beraten Sie gerne darüber, inwieweit sich dies auch auf andere Vermögensfragen rund um das SGB II auswirkt. Die vom BSG geschaffenen Kriterien sind jedenfalls eine Handhabe, die auch für vom Nießbrauch losgelöste Fälle relevant sein werden.

December 7th, 2007 von RA Michael Langhans | Sozialrecht



Mietkautionsdarlehen sind bei Hartz IV zins- und tilgungsfrei

Das hat das Landessozialgericht Hessen bekräftigt. Rechtswidrig ist jeder Einbehalt, der die Pfändungsfreigrenzen unterschreitet. Dies gilt auch, wenn der entsprechende Träger eine Vereinbarung mit dem Hilfeempfänger trifft. Diese Vereinbarung ist ebenfalls rechtswidrig.

Zudem liege überhaupt kein Schaden vor, da der Anspruch auf Kautionsrückzahlung abgetreten wurde, so das LSG.

September 14th, 2007 von RA Dr. Günter Schnitzer | Sozialrecht



SGB II: Genutztes KFZ darf Restwert von 7.500 EUR haben

Das hat das Bundessozialgericht am 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 66/06 R entschieden.

Der den Betrag von 7.500 EUR übersteigenden Wert muss man sich nach diesem Urteil als Vermögen anrechnen lassen.

September 7th, 2007 von RA Dr. Günter Schnitzer | Sozialrecht



Vierköpfige Familie hat bei Hartz IV Anspruch auf 4 Zimmerwohnung

Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Danach sei es nicht zumutbar, einem Kleinkind zuzumuten, zusammen mit einem Geschwisterteil ein Zimmer zu bewohnen. Einem dem Säuglingsalter entwachsenen Kleinkind steht danach ein eigenes Zimmer zu. Deshalb muss die ARGE auch einen Umzug bezahlen.

(Sozialgericht Dresden, S 10 AS 1957/07 ER, nicht rechtskräftig)

August 9th, 2007 von RA Dr. Günter Schnitzer | Sozialrecht



Es widerspricht nicht dem Verfassungsrecht, dass künstliche Befruchtungen nur bis zum 50. Lebensjahr des Mannes durch die Krankenkasse finanziert werden kann

Dies hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 24.5.2007, B 1 KR 10/06 R ausgesprochen. Denn insoweit ist kein Gleichheitssatzverstoß im Sinne des Art. 3 GG gegeben. Zwar besteht, so das BSG, eine Ungleichbehandlung. Diese ist aber sachlich gerechtfertigt. Denn der Gesetzgeber habe diese nicht in den Kernbereich der Krankenversicherung fallende Leistung aus Gründen der Ausgabenbegrenzung für über 50-Jährige bewusst ausgeschlossen und insoweit ein eigenes Ermessen. Auch habe der Gesetzgeber diese Regelung insbesondere im Kindswohl getroffen, da ein erhöhtes Risiko auf Missbildungen jenseits der 50 Jahre des Mannes besteht. Eine grundsätzliche Beschränkung auf nur verheiratete Paare habe im übrigen aus diesen Kindswohlsgründen das Bundesverfassungsgericht gebilligt. Ein weiterer Grund ist, dass die Schere zwischen Elternalter und Kindsalter zu weit klaffen würde.

August 3rd, 2007 von RA Dr. Günter Schnitzer | Sozialrecht



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