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	<title>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH&#187; Kaufrecht</title>
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	<description>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH</description>
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		<title>Zeitungsabo im Internet abschließen?</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 08:48:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Carsten Krois</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kaufrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abo]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>

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		<description><![CDATA[Das kann gefährlich sein. Die Verbraucherzentrale Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Widerruf eines im Internet abgeschlossenen Zeitschriften-Abonnements nur unter schäferen Bedingungen möglich ist, als das bei Haustürgeschäften oder am Telefon geschlossenen Abos möglich ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das kann gefährlich sein. Die <a href="http://www.vz-berlin.de/UNIQ127667732504275/link471011A.html" target="_blank">Verbraucherzentrale Berlin</a> hat darauf hingewiesen, dass ein Widerruf eines im Internet abgeschlossenen Zeitschriften-Abonnements nur unter schäferen Bedingungen möglich ist, als das bei Haustürgeschäften oder am Telefon geschlossenen Abos möglich ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kein Widerruf bei Kaufvertrag auf Konsumentenmesse</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 05:45:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kaufrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften &#8211; das haben die meisten Menschen im Ohr. Schnell überrumpelt einen Vertrag abgeschlossen, widerrufen &#8211; alle Probleme gelöst? Dass ein solches Widerrufsrecht aber zum Beispiel auf Messeveranstaltungen nicht gilt, verwundert viele. Das Gesetz schreibt folgende Tatbestandsvoraussetzungen vor: § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften &#8211; das haben die meisten Menschen im Ohr. Schnell überrumpelt einen Vertrag abgeschlossen, widerrufen &#8211; alle Probleme gelöst? Dass ein solches Widerrufsrecht aber zum Beispiel auf Messeveranstaltungen nicht gilt,  verwundert viele. Das Gesetz schreibt folgende Tatbestandsvoraussetzungen vor:</p>
<blockquote><p><strong>§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften</strong></p>
<p>(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher<br />
1.  durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,<br />
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder<br />
3.im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen</p>
<p>bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. </p></blockquote>
<p>Der Gesetzgeber schützt also nur das Überraschungsmoment, das bei einer Verkaufsveranstaltung wie einer Konsumentenmesse gerade nicht besteht, weil jeder weiß dass ein solcher Vertrag droht. Nur dann, wenn bei Veranstaltungen der Freizeitcharakter im Vordergrund steht, nicht das Einkaufen, besteht ein Widerrufsrecht.</p>
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		<title>Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen führt zu Schadensersatzpflicht</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Feb 2008 06:23:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kaufrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.01.2008 bekräftigt: Wenn der Käufer erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Fehler in seinem Verantwortungsbereich liegt, so liegt darin eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages, die zu Schadensersatzverpflichtung führt. Dadurch wird, so der Bundesgerichtshof, mitnichten das Mangelrügerecht entwertet: Denn es reicht ja aus, sorgfältig zu überprüfen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hat der <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=2008&#038;Sort=3&#038;nr=42511&#038;pos=6&#038;anz=64">Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.01.2008</a> bekräftigt: Wenn der Käufer erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Fehler in seinem Verantwortungsbereich liegt, so liegt darin eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages, die zu Schadensersatzverpflichtung führt.</p>
<p>Dadurch wird, so der Bundesgerichtshof, mitnichten das Mangelrügerecht entwertet: Denn es reicht ja aus, sorgfältig zu überprüfen, ob der Fehler im eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dann ergibt sich, selbst wenn ein Fehler nicht vorliegen sollte, keine Schadensersatzpflicht, falls sich das Verlangen auf Mangelbeseitigung als unberechtigt herausstellt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kaufvertrag: Beweislastumkehr des §476 BGB gilt ohne wenn und aber</title>
		<link>http://www.anwalt-dr-schnitzer.com/2007/07/12/kaufvertrag-beweislastumkehr-des-%c2%a7476-bgb-gilt-ohne-wenn-und-aber/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jul 2007 04:54:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kaufrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in einer weiteren neuen Entscheidung zum Kaufrecht entschieden, dass die verbraucherschützende Norm des §476 BGB unabhängig von irgendeiner Erkennbarkeit des Mangels gilt und die beweislastumkehrende Wirkung immer einsetzt. §476 BGB sagt, dass bei einem Mangel in einem Verbrauchsgüterkauf immer dann, wenn dieser Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Sachte auftritt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0097/07">Der BGH hat in einer weiteren neuen Entscheidung zum Kaufrecht entschieden</a>, dass die verbraucherschützende Norm des §476 BGB unabhängig von irgendeiner Erkennbarkeit des Mangels gilt und die beweislastumkehrende Wirkung immer einsetzt.<br />
§476 BGB sagt, dass bei einem Mangel in einem Verbrauchsgüterkauf immer dann, wenn dieser <strong>Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Sachte auftritt</strong>, dann <strong>der Verkäufer</strong> beweisen müsse, dass diese Sache mangelfrei übergeben worden sei.<br />
<span id="more-54"></span><br />
Im konkreten Fall musste der BGH über einen verkauften Kater entscheiden, der sich nach 4 Monaten als mit Pilzen iinfiziert herausstellte. Ob sich der Kater bereits vorher oder nach Übergabe angesteckt hatte, war nicht mehr zu klären, die Inkubationszeit des Pilzes reichte von 7 Tagen bis 700 Tagen. </p>
<p>Das Erst- und das Berufungsgericht haben noch angenommen haben, dass <strong>die Klägerin beweisen müsse</strong>, dass der Fehler bereits bei Kauf vorhanden gewesen sei und §476 BGB insoweit keine Anwendnung finde, weil beide Parteien den Mangel nicht finden konnten und insoweit die gesetzgeberischen Erwägungen vor Erlass des Paragraphen konkret nicht erfüllt seien und damit eine Anwendung ausscheide.</p>
<p>Der BGH hat dies zurecht zurückgewiesen. </p>
<p>Die beiden Ausgangsentscheidungen sind insoweit mehr als unverständlich, als das Gesetz recht deutlich die Rechte des <strong>Verbrauchers</strong> beschreibt und daher für Überlegungen über Sinn und Zweck sowie Intentionen bei der Beweislastumkehr fehl am Platz und blanker Unsinn sind.<br />
Denn nur weil der Gesetzgeber eine bestimmte Vorstellung vor Verabschiedung einer Norm hatte, wird durch diese Erwägungen <strong>gegen den Gesetzeswortlaut die Norm nicht eingeschränkt</strong>, wenn die Erwägungen im konkreten Fall unnötig wären. Denn nur weil <strong>kein Ungleichgewicht</strong> Verbraucher und Verkäufer vorhanden sei führe dies <strong>nicht zur Unanwendbarkeit des Gesetzes</strong>.</p>
<p>Der BGH führt weiter aus, es müsse die Klägerin beweisen, dass sie Verbraucherin ist. </p>
<p>Auch diese Selbstverständlichkeit musste der BGH in der angesprochenen Entscheidung ansprechen und verdeutlicht damit vortrefflich die Mängel in manchen Entscheidungen deutscher Gerichte. </p>
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