Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Zeitungsabo im Internet abschließen?

Das kann gefährlich sein. Die Verbraucherzentrale Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Widerruf eines im Internet abgeschlossenen Zeitschriften-Abonnements nur unter schäferen Bedingungen möglich ist, als das bei Haustürgeschäften oder am Telefon geschlossenen Abos möglich ist.

Juni 16th, 2010 von RA Carsten Krois | Kaufrecht , Verbraucherrecht



Kein Widerruf bei Kaufvertrag auf Konsumentenmesse

Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften – das haben die meisten Menschen im Ohr. Schnell überrumpelt einen Vertrag abgeschlossen, widerrufen – alle Probleme gelöst? Dass ein solches Widerrufsrecht aber zum Beispiel auf Messeveranstaltungen nicht gilt, verwundert viele. Das Gesetz schreibt folgende Tatbestandsvoraussetzungen vor:

§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3.im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

Der Gesetzgeber schützt also nur das Überraschungsmoment, das bei einer Verkaufsveranstaltung wie einer Konsumentenmesse gerade nicht besteht, weil jeder weiß dass ein solcher Vertrag droht. Nur dann, wenn bei Veranstaltungen der Freizeitcharakter im Vordergrund steht, nicht das Einkaufen, besteht ein Widerrufsrecht.

Juli 21st, 2009 von Kanzlei | Kaufrecht , Verbraucherrecht



Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen führt zu Schadensersatzpflicht

Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.01.2008 bekräftigt: Wenn der Käufer erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Fehler in seinem Verantwortungsbereich liegt, so liegt darin eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages, die zu Schadensersatzverpflichtung führt.

Dadurch wird, so der Bundesgerichtshof, mitnichten das Mangelrügerecht entwertet: Denn es reicht ja aus, sorgfältig zu überprüfen, ob der Fehler im eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dann ergibt sich, selbst wenn ein Fehler nicht vorliegen sollte, keine Schadensersatzpflicht, falls sich das Verlangen auf Mangelbeseitigung als unberechtigt herausstellt.

Februar 5th, 2008 von Kanzlei | Kaufrecht



Kaufvertrag: Beweislastumkehr des §476 BGB gilt ohne wenn und aber

Der BGH hat in einer weiteren neuen Entscheidung zum Kaufrecht entschieden, dass die verbraucherschützende Norm des §476 BGB unabhängig von irgendeiner Erkennbarkeit des Mangels gilt und die beweislastumkehrende Wirkung immer einsetzt.
§476 BGB sagt, dass bei einem Mangel in einem Verbrauchsgüterkauf immer dann, wenn dieser Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Sachte auftritt, dann der Verkäufer beweisen müsse, dass diese Sache mangelfrei übergeben worden sei.
Weiterlesen »

Juli 12th, 2007 von Kanzlei | Kaufrecht , Verbraucherrecht