Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

Spitalstr. 1

86609 Donauwörth

Tel: 0906/4078


Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

 Insgesamt wird die Beratung im Erb- und Pflichtteilsrecht wichtiger, da aufgrund einer Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen und erbschaftsteuerlicher Belange, sich die Problemstellungen vielfach komplizierter darstellen, als dies noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Unterschiedliche Auffassungen über Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Verteilung des Nachlasses unter den Erben, aber auch Berücksichtigung von Pflegeleistungen enden häufig in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Um als Erblasser bereits im Vorfeld dafür zu sorgen, dass mögliche Streitigkeiten mit oder zwischen potentiellen Erben verhindert werden, empfiehlt es sich, die Verteilung des Nachlasses nach dem Erbfall oder auch lebzeitige Vermögensübertragungen möglichst klar und unmissverständlich zu regeln.

Hierfür stehen im Bereich der letztwilligen Verfügungen das handschriftliche sowie das notarielle Testament oder der Erbvertrag zur Verfügung. Bei lebzeitigen Vermögensübertragungen besteht die Möglichkeit einer Regelung z.B. durch Übergabevertrag.

Da in der Regel kein Fall dem anderen gleicht, ist es auch kaum möglich, den einzig richtigen Erb-/Übergabevertrag oder das optimale Mustertestament anzubieten. Vielmehr ist es wichtig, unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche, Einbeziehung des ehelichen Güter-standes und steuerlicher Gegebenheiten, sowie sonstiger rechtlicher Rahmenbedingungen, die passende Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zu errichten.

Bei allen Fragen rund um das Erben oder Vererben steht Ihnen deshalb die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH als Ansprechpartner oder Berater gerne zur Seite.

Februar 2nd, 2011 von Kanzlei | Allgemein , Erbrecht



Erbschaftsteuer – Fortbestand gesichert

Letzte Meldung aus dem Bundesministerium der Finanzen

Nach einer Vielzahl von Verhandlungen hat sich nun am 6. November 2008 der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Basis der Einigung ist der vom Bundeskabinett am 11. Dezember 2007 verabschiedete Gesetzentwurf.
Nähere Einzelheiten zur neuen Erbschaftsteuer finden Sie derzeit auch auf www.bundesfinanzministerium.de

November 7th, 2008 von Kanzlei | Erbrecht , Steuerrecht



Erbschaftssteuerreform

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 den Referentenentwurf zur Erbschaftssteuerreform gebilligt. Dieser wird nun gegen Widerstände dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Eckpunkte der Reform sollen sein:

- Höhere Freibeträge für Ehepartner und Kinder sowie Enkel,
- höhere Belastungen für Geschwister und andere Verwandte in nicht gerader Linie,
- Immobillien werden in Zukunft mit dem Marktwert berücksichtigt,
- weitervererbte Betriebsvermögen, die fortgeführt werden, werden steuerlich entlastet

Inwieweit diese Reform den Bundestag passieren wird, bleibt abzuwarten. Eine Umsetzung soll Frühjar/Sommer 2008 erfolgen.

Dezember 12th, 2007 von Kanzlei | Erbrecht , Steuerrecht