Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Insgesamt wird die Beratung im Erb- und Pflichtteilsrecht wichtiger, da aufgrund einer Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen und erbschaftsteuerlicher Belange, sich die Problemstellungen vielfach komplizierter darstellen, als dies noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Unterschiedliche Auffassungen über Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Verteilung des Nachlasses unter den Erben, aber auch Berücksichtigung von Pflegeleistungen enden häufig in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Um als Erblasser bereits im Vorfeld dafür zu sorgen, dass mögliche Streitigkeiten mit oder zwischen potentiellen Erben verhindert werden, empfiehlt es sich, die Verteilung des Nachlasses nach dem Erbfall oder auch lebzeitige Vermögensübertragungen möglichst klar und unmissverständlich zu regeln.
Hierfür stehen im Bereich der letztwilligen Verfügungen das handschriftliche sowie das notarielle Testament oder der Erbvertrag zur Verfügung. Bei lebzeitigen Vermögensübertragungen besteht die Möglichkeit einer Regelung z.B. durch Übergabevertrag.
Da in der Regel kein Fall dem anderen gleicht, ist es auch kaum möglich, den einzig richtigen Erb-/Übergabevertrag oder das optimale Mustertestament anzubieten. Vielmehr ist es wichtig, unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche, Einbeziehung des ehelichen Güter-standes und steuerlicher Gegebenheiten, sowie sonstiger rechtlicher Rahmenbedingungen, die passende Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zu errichten.
Bei allen Fragen rund um das Erben oder Vererben steht Ihnen deshalb die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH als Ansprechpartner oder Berater gerne zur Seite.
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