Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

Spitalstr. 1

86609 Donauwörth

Tel: 0906/4078


Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Neuregelung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Sofern ein Arbeitnehmer während eines Arbeitstages erkrankt, dann wird das Arbeitsentgelt, das für den restlichen Tag zu zahlen wäre nicht im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung von den Krankenkassen an den Arbeitgeber erstattet.

Arbeitgeber, die an der Entgeltfortzahlungsversicherung Umlage U 1 teilnehmen, können für das im Krankheitsfall nach EFZG  fortgezahlte Arbeitsentgelt in der Regel eine Erstattung von der Krankenkasse erhalten. Neu geregelt ist nunmehr, dass ein am Umlageverfahren teilnehmender Arbeitgeber bei Erkrankungen während eines Arbeitstages für die ausgefallenen Arbeitsstunden des Resttages zwar das Entgelt fortzuzahlen hat, diese Fortzahlung  jedoch  außerhalb des EFZG erfolgt.  Für diese Ausfallstunden kann er demzufolge keine Erstattung über die Umlage 1 mehr erhalten.

Wie die AOK berichtet, hat die Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbandes entschieden, dass diese Rechtsauffassung für Erkrankungen ab 01.07.2010 anzuwenden ist.

August 3rd, 2010 von Kanzlei | Arbeitsrecht



“Fall Emmely” – Fristlose Kündigung ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom  10.06.2010 (Az.: 2 AZR 541/09) entschieden, dass der Klage einer Kassiererin, die zwei ihr nicht gehörende Pfandbonds im Wert von insgesamt 1,30 € zum eigenen Vorteil eingelöst hat, stattgegeben wird. Der Klägerin war deswegen – ungeachtet des Widerspruchs des Betriebsrats – wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt worden.

Laut Bundesarbeitsgericht ist diese Kündigung unwirksam, da unter Berücksichtigung der Gesamtumstände im vorliegenden Einzelfall eine Abmahnung als milderes Mittel angemessen und ausreichend gewesen wäre, um künftig einen störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses wieder herzustellen.

Juni 14th, 2010 von Kanzlei | Arbeitsrecht



Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung

Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2009 (Az.: IX R 1/09) entschieden, dass es zulässig ist, den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses  steuerwirksam zu gestalten, indem die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausgeschoben wird.

Die Beurteilung des BFH stützt sich darauf, dass die Besteuerung bzw. der Besteuerungszeitpunkt bei solchen Zahlungen vom jeweiligen Zuflusszeitpunkt abhängt.

Grundlage für dieses Urteil war die Fälligkeitsbestimmung in einer Betriebsvereinbarung für die (Teil-)Abfindungsleistung beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers. Darin wurde die Fälligkeit der Abfindung zunächst auf einen Tag im November des Streitjahres 2000 festgelegt. Wegen der steuergünstigeren Gestaltung wurde im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerin der Eintritt der Fälligkeit einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres 2001 hinausgeschoben. Auch die Auszahlungund damit der Zufluss erfolgte in diesem Fall erst im Jahr 2001

März 15th, 2010 von Kanzlei | Arbeitsrecht , Steuerrecht



BAG entscheidet über streikbegleitende „Flashmob-Aktion“

Die Klage eines Arbeitgeberverbands, mit welcher der Gewerkschaft ver.di der Aufruf zu „Flashmob-Aktionen“ im Einzelhandel untersagt werden sollte, wurde vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 22.09.2009 (- 1 AZR 972/08 – ) abgewiesen.
Grund für die Klage war eine von der Gewerkschaft organisierte einstündige Aktion, bei der ca. 40 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht hatten und durch den koordinierten Kauf von „Pfennig-Artikeln“ Warteschlangen an den Kassen verursachten. Außerdem wurden auch mit Waren vollgepackte Einkaufswagen von den Flashmob-Teilnehmern stehen gelassen.

Das BAG vertritt in seiner Klageabweisung u.a. die Auffassung, dass für die Beurteilung der Angemessenheit einer solchen gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahme von wesentlicher Bedeutung ist, ob für den Arbeitgeber hier Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Im Einzelhandel kann sich ein Arbeitgeber gegen eine „Flashmob-Aktion“ jedenfalls dadurch zur Wehr setzen, dass er von seinem Hausrecht Gebrauch macht oder eine kurzfristige Betriebsschließung veranlasst, so die Ansicht des BAG.

März 10th, 2010 von Kanzlei | Arbeitsrecht



Aktuelle EuGH-Entscheidung zum Arbeitsrecht

Die Berechnung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer nach deutschem Recht verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung

Bisher war es nach deutschem Recht so, dass Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt wurden.
Der EuGH stellt in seinem Urteil vom 19.01.2010 nun fest, dass diese Regelung eine Ungleichbehandlung wegen des Alters enthält (Verbot der Altersdiskriminierung). Diese Entscheidung des EuGH hat zur Folge, dass deutsche Gerichte die gesetzliche Regelung, wonach nur Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden dürfen, zukünftig unangewendet lassen müssen.

Februar 3rd, 2010 von Kanzlei | Arbeitsrecht



Für Betriebsratarbeit Internetzugang erforderlich

Das hat das LAG Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung am 09.07.2008 (Pressemitteilung erst vom 26.08.2008), AZ. 17 TaBV 607/08 entschieden.
Interessant an dieser Entscheidung ist nicht nur, dass das LAG ausdrücklich feststellt, dass ein Internetzugang notwendig ist, um die Arbeiten als Betriebsrat vornehmen zu können. Es ist, so das LAG, hierbei auch nicht entscheidend, dass andere Informationsquellen zur Verfügung stehen und ob gerade konkret für die Betriebsratsarbeit die Internetzugangsmöglichkeit benötigt wird.
Denn zur sachgerechten Erfüllung seiner Aufgaben ist ein Internetzugang notwendig, um sich umfassend entsprechend zu informieren – soweit die Einrichtung eines solchen problemlos für den Arbeitgeber möglich ist.

Damit setzt sich das LAG Berlin-Brandenburg in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.8.2006, 7 ABR 55/05, indem die konkrete Erfordernis eines Internetzugangs zur Erfüllung der Betriebsratstätigkeit noch abgelehnt wurde. Deshalb wurde die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Beiden Entscheidungen ist gemein, dass sie Rücksicht auf die konkrete Situation vor Ort Bezug nehmen und nicht abstrakt das Recht auf Internetzugang anerkennen.

(via Jur-Blog.de)

September 1st, 2008 von Kanzlei | Arbeitsrecht



Mobbing: Abgrenzung Rechtsschutzfall und einzelne “Mobbing”-Vorfälle

In einer von der Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH erstrittenen Entscheidung gegen eine Rechtsschutzversicherung hat das Amtsgericht Neuburg an der Donau am 17.07.2008 unter dem Aktenzeichen 1 C 255/05 entschieden, dass ein Rechtsschutzfall bei Mobbing wegen Vorvertraglichkeit dann nicht ausscheiden kann, wenn zwar einzelne Handlungen und Vorfälle vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vorgelegen haben, diese mangels Konkretisierung und Verdichtung einzelner Momente zu einer systematischen Verhaltensweise aber noch kein Mobbing darstellen.

Konkret ging es um den mehrjährigen Leidensweg einer Angestellten, der in einer psychischen Erkrankung endete. Die arbeitsgerichtlichen Verfahren wollte die Rechtsschutzversicherung deshalb nicht decken, weil nach dem unstreitigen Klagevortrag einzelnde Handlungen gegen die Klägerin vor Rechtsschutzvertragsbeginn erfolgt waren.

Die Klägerin trug im Deckungsprozess jedoch vor, dass aus einzelnden Handlungen alleine noch kein Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt, man vielmehr erst im Zeitpunkt des Auftretens objektiver Krankheitselemente und objektiver Belastungen der Klägerin von einer so starken Verdichtung sprechen könne, dass man den Begriff Mobbing als Zusammenfassung mehrerer Verletzungen der Persönlichkeitsrechte annehmen könne. Da aber die ersten körperlichen Beschwerden unstreitig weit nach Abschluss des Rechtsschutzvertrages aufgetreten seien, müsse folglich Deckungsschutz gewährt werden, weil Vorvertraglichkeit nur bezüglich einzelner Handlungen, nicht aber bezüglich der Zusammenfassung der Einzelaspekte zu systematischem Vorgehen vorliege.

Dem ist das Amtsgericht Neuburg gefolgt. Insbesondere folgt es der weiteren Argumentation der Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, dass bei einer Abstellung auf den ersten Einzelakt ein Deckungsschutz für Mobbing gegen den Vertragwortlaut ausgeschlossen wäre, weil der erste Einzelakt noch kein Mobbing ist, später aber die Vorvertraglichkeit eingewandt werden kann. Begünstigend führt das Amtsgericht weiter aus, dass die ersten Einzelakte 5-6 Jahre vor den eigentlichen systematischen Akten gelegen waren und damit ebenfalls nicht ein Zusammenhang mit dem eigentlichen Streitgegenstand bestanden hat.

August 21st, 2008 von Kanzlei | Arbeitsrecht



Gleichbehandlungsrichtlinie schützt nicht nur behinderte Menschen, sondern auch deren Angehörige

… vor einer Diskriminierung. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Aus der Tatsache, dass es Spezialregelungen für behinderte Arbeitnehmer gebe, dürfe nicht darauf geschlossen werden, dass die Richtlinie nur für diese Menschen gelte und diese schütze. Vielmehr schütze die Richtlinie vor allen unmittelbaren und mittelbaren Einschränkungen und Ungleichbehandlungen.

Im konkreten Fall hatte eine Mutter eines behindert geborenen Kindes die Ungleichbehandlung nach der Geburt ihres Kindes geltend gemacht.

August 4th, 2008 von Kanzlei | Arbeitsrecht



Kündigung eines Busfahrers wegen Entzug betrieblicher Fahrerlaubnis unzulässig

Das Bundesarbeitsgericht hat in der entsprechenden Entscheidung klargestellt, dass Zusatzvoraussetzungen innerbetrieblicher Art nicht geeignet sind, eine Kündigung zu begründen. Andernfalls läge es allein in Händen des Arbeitgebers, einen Kündigungsgrund zu schaffen.

Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber dem Busfahrer nach einer innerbetrieblichen Prüfung die als Arbeitsvorausstzung im Arbeitsvertrag vereinbarte betriebliche Fahrerlaubnis wegen verschiedener Verkehrsverstöße gekündigt. Dies ist nach Meinung des BAG unzulässig.

Juni 9th, 2008 von Kanzlei | Arbeitsrecht



Höhe des Abfindungsanspruchs nach §1a KSchG

Das Bundesarbeitsgericht hatte am 13. Dezember 2007 – 2 AZR 807/06 darüber zu entscheiden, in welcher Höhe ein Abfindungsansprcuh gem. §1a KSchG entsteht. Der Abfindungsanspruch in §1a KSchG fordert eine betriebsbedingte Kündigung und einen Hinweis auf den Abfindungsanspruch bei nicht erfolgter Kündigungsschutzklage. Im zu entscheidenden Fall war vom Arbeitgeber richtig aufgeklärt worden. In einer Betriebsratsanlage war die Abfindung der Höhe nach als “vereinbart” geschrieben worden.
Nachdem nun der Arbeitgeber nicht deutlich gemacht hat, dass sein Abfindungsangebot wegen der geringeren Summe als nach §1a Abs. 2 KSchG kein solches nach diesem Paragraphen ist, geht dies zu lasten des Arbeitgebers. Er muss deutlich machen, wenn er gerade kein Angebot nach §1a KSchG abgibt. Anlagen oder ähnliches reichen hierzu jedenfalls nach Meinung des BAG nicht aus.

Januar 15th, 2008 von RA Dr. Günter Schnitzer | Arbeitsrecht



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