Honorar
“Über Geld spricht man nicht. Und Anwälte sind teuer.”
Beides sind Vorurteile, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit ihnen ausräumen. Fragen Sie uns und rufen Sie uns an.
Grundsätzlich ist es so:
Wenn wir für Sie ein Problem lösen sollen, rechnen wir dann die vom Gesetzgeber vorgegebenen Gebühren ab. Diese orientieren sich am sogenannten Streitwert, in der Regel das, was Sie erreichen wollen, in Geld ausgedrückt.
Für eine bloße Beratung, also wenn wir Ihnen nur Ratschläge geben, sind wir seit dem 01.07.2006 gezwungen, eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen abzuschließen. Der Gesetzgeber hat insoweit die entsprechende gesetzliche Gebühr entfallen lassen. Auch insoweit sind wir gerne bereit, Ihnen unsere Vergütungsvereinbarung zu erklären.
Auch wer “nichts hat”, sollte vor einer Beratung mit uns nicht zurückschrecken: Wir beraten Sie auch über Prozesskostenhilfe und Beratungsscheine, also staatlich bezahlte Rechtshilfe.
Einen Beratungsschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht.
Ihre Rechtsanwälte
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