Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Fachanwalt – was ist das?

Ein Fachanwalt ist ein Anwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet “besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen” nachgewiesen hat.

(Quelle: Fachanwaltsordnung)

“Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.”

Daher muss ein Fachanwalt auch mindestens 3 Jahre als Anwalt gearbeitet haben. Er muss insbesondere 120 Zeitstunden an theoretischer Zusatzausbildung absolvieren und hierüber in 3 Klausuren a 5 Stunden Rechenschaft ablegen.

Die praktische Erfahrung wird überprüft, indem ein Anwalt zwischen 80 und 160 Fälle in einem bestimmten Fachbereich selbstständig bearbeitet haben muss.

Ein Fachanwalt ist daher ein Anwalt, der zusätzlich zu seiner normalen Anwaltsausbildung in bestimmten Bereichen objektiv überprüfbar zusätzliche Qualifikationen erworben und bewiesen hat.

Gleichwohl legen wir Wert darauf, nicht zum “Fachidioten” zu verkommen, sondern uns auch und insbesondere in Bereichen, die nicht in unseren Fachanwaltsbereich fallen, fortzubilden.

Mai 24th, 2007 von Kanzlei |