Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf “hitzefrei” gibt es im Arbeitsrecht leider noch nicht. Auch wenn die Temperaturen- so wie heute -an die 30-Grad-Grenze gehen, so besteht weiterhin die Pflicht zur Erbringung der vollen Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber ist jedoch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gehalten, die Arbeitsbedingungen entsprechend zu gestalten.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine Beurlaubung von der Arbeit – auch bei diesen sommerlichen Temperaturen – immer nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers erfolgen kann. Wenn der Arbeitgeber seine Erlaubnis hierzu nicht erteilt, dann muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitspflichten weiterhin nachkommen. Eine Selbstbeurlaubung ist unzulässig. In diesem Fall hilft dann nur: Einen kühlen Kopf bewahren!
August 24th, 2011 von
Kanzlei | Arbeitsrecht
Filesharing-Abmahnungen – keine Reaktion = Risiko?
Der Kollege Christian Weber, bekannterweise für Inhaber von Urheberrechten tätig, berichtet in seinem Blog über die Risiken, die bestehen, wenn auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen nicht reagiert wird.
Die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten wir Sie gern.
August 8th, 2011 von
RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Urheberrecht , Verbraucherrecht
Werbung mit Windkrafträdern für Atomkraft ist wettbewerbswidrig
weil irreführend, so zumindest die Meinung des LG Berlin in einer Entscheidung aus dem Mai diesen Jahres.
Es würde der Ruf der Windenergie ausgenutzt, so die Richter.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.
August 2nd, 2011 von
RA Carsten Krois | Wettbewerbsrecht