Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

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Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Hamburger Brauch ein Thema in Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wie weit das Prüfungsrecht des Gerichtes bei einer Unterlassungserklärung geht, die eine Strafbewehrung nach dem so genanneten Hamburger Brauch beinhaltet.

Die Düsseldorfer Richter haben hier geurteilt, dass das Gericht nur prüfen darf, ob die vom Unterlassungsgläubiger bestimmte Strafzahlung der Billigkeit entspricht.

Somit wird – richtigerweise – dem Unterlassungsschuldner ein gewisses ermessen überlassen in dem er den Betrag festsetzen kann.

Mai 13th, 2011 von Kanzlei | eCommerce , IT & TK Recht , Wettbewerbsrecht