Hamburger Brauch ein Thema in Düsseldorf
Das OLG Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wie weit das Prüfungsrecht des Gerichtes bei einer Unterlassungserklärung geht, die eine Strafbewehrung nach dem so genanneten Hamburger Brauch beinhaltet.
Die Düsseldorfer Richter haben hier geurteilt, dass das Gericht nur prüfen darf, ob die vom Unterlassungsgläubiger bestimmte Strafzahlung der Billigkeit entspricht.
Somit wird – richtigerweise – dem Unterlassungsschuldner ein gewisses ermessen überlassen in dem er den Betrag festsetzen kann.
Mai 13th, 2011 von
RA Carsten Krois | eCommerce , IT & TK Recht , Wettbewerbsrecht
BGH-Urteil in Sachen eBay
Der BGH hat heute entschieden, dass das Recht der Stellvertretung auch bei eBay gilt – und dies trotz § 2 Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay.
Kurz gesagt, der Inhaber eines Accounts bei eBay haftet nicht für alles was ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung mit seinem Account gemacht wird – gleichwohl ist das Urteil kein Freifahrtschein, die Login-Daten von eBay jetzt sorglos an Dritte weiterzugeben.
Die Pressemitteilung zum Urteil finden Sie hier.
Mai 11th, 2011 von
RA Carsten Krois | eCommerce , IT & TK Recht , Kaufrecht , Verbraucherrecht
Angebot des „Gelben Branchenbuches“ – Bitte sorgfältig prüfen
Uns ist bekannt geworden, dass auch in Donauwörth Unternehmer mit einem Angebot des „Gelben Branchenbuches“ per eMail angeschrieben werden.
Bei Kontrolle der beigefügten pdf-Datei erkennt man schnell, dass es sich hierbei um ein unserer Ansicht nach fragwürdiges Angebot handelt, das mit den Gelben Seiten in keinem Zusammenhang steht und auf den ersten Blick als Korrekturbogen erscheint.
Bei zurückschicken der Datei würde man einen Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenbuch für zwei Jahre à 780,00 € schließen. Ob der Vertrag wirksam wäre, ist sicherlich fragwürdig, aber man hat den Ärger. Dies insbesondere auch deshalb, weil der Anbieter seinen Firmensitz offensichtlich nur im Ausland hat.
Daher gilt auch in diesem Fall: Sorgfältig prüfen, welche Korrekturen man zurückschickt. Hier sollte man sich immer die Zeit nehmen und sich nicht hetzen lassen. Auch nicht, wenn der „Korrekturbogen“ zuvor telefonisch angekündigt wurde.
Insgesamt scheinen die Versuche Unternehmern unerwünschte und meist wertlose Anzeigen in Adress- und Branchenbüchern oder anderen Veröffentlichungen unterzuschieben gerade wieder zuzunehmen.
Mai 2nd, 2011 von
Kanzlei | eCommerce , Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht