Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

Spitalstr. 1

86609 Donauwörth

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Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

ProViDa auf Motorrädern

Aufgrund dessen ist zurzeit bei Verkehrsüberwachungen mittels Messungen durch das ProViDa —System im Betrieb mit Motorrädern nur bei Geradeausfahrten mit aufrechter Position von einem standardisierten Messverfahren auszugehen”,

so die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, das war für das OLG Hamm Grund genug, eine Messung nicht als verwertbar einzustufen, bei der nicht festsatnd ob “gerade” gefahren wurde.

Man darf abwarten, ob sich das durchsetzt, jedenfalls ein weiterer Angriffspunkt bei Messungen die vom Motorrad aus erfolgten.

 

März 4th, 2011 von RA Carsten Krois | Verkehrsrecht



Anrechnung Geschäftsgebühr bei Prozessvergleich

Durch eine Vielzahl von Rechtsprechung ist mittlerweile klargestellt, dass durch eine Zahlungsverpflichtung in einem Vergleich in Verbindung mit einer allgemeinen Abgeltungsklausel die außergerichtliche Geschäftsgebühr nicht im Sinne von § 15 a Abs. 2 RVG tituliert oder erfüllt ist, wenn dies nicht ausdrücklich und konkret beziffert ist.

Anders hat hier aktuell  das OLG München entschieden (OLG München, Beschluss vom 24.02.2011  – 11 W 137/11).  Dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem im Vorfeld seitens der Parteien die Hauptsache übereinstimmend für teilweise erledigt erklärt wurde.  Streitig war zuletzt nur noch die Zahlung gestaffelter Verzugszinsen und der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Auf Vorschlag des Gerichts haben die Parteien dann einen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel geschlossen. Das Gericht hatte in seinem Vergleichsvorschlag darauf hingewiesen, dass der Verzugseintritt ohne Beweiserhebung nicht zu klären sei, der Beklagte jedoch  mit der Zahlung der Hauptsache zweifellos in Verzug gewesen sei. Damit seien vorgerichtliche Anwaltskosten ausgelöst worden. Diese Ausführungen machen deutlich, dass mit dem vom Gericht vorgeschlagenen und in den Vergleich übernommenen Betrag eindeutig die in der Klageschrift geforderten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in dieser Höhe gemeint und demnach tituliert wurden, auch ohne dass diese in der Vergleichsformulierung ausdrücklich beziffert wurden. Die Beschwerde des Beklagten gegen den anders lautenden  Kostenfestsetzungsbeschluss hatte deshalb Erfolg.  Bei der Kostenfestsetzung waren demzufolge die außergerichtlichen Anwaltskosten auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

März 2nd, 2011 von Kanzlei | Allgemein , Kaufrecht



AG Elmshorn zum Streitwert bei Filesharing

Da AG Elmshorn (Az: 49 C 57/10) hat den Streitwert für ein komplettes Album (12 Titel) eines bekannten deutschen Künstlers den Streitwert auf 2000.- € festgesetzt. Das Gericht betont, dass es keine pauschale Festlegung anhand der Anzahl der Titel geben kann, sondern in jedem Fall die Gesamtumstände berücksichtigt werden müssen. Hier wirkte sich für den Beklagten günstig aus, dass es sich um eine “Ersttat” handelte.

Das Gericht führte weiter aus, dass dem Streitwert gerade keine Präventions- oder Strafwirkung zukomme.

Weiterhin hat das Gericht dem Kläger auch “nur” einen Gebührensatz in Höhe von 0,8 zugestanden.

März 1st, 2011 von RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Urheberrecht