Private Dienstwagennutzung während einer Arbeitsunfähigkeit
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine Dienstwagenvereinbarung geschlossen werden, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, den überlassenen Dienstwagen auch privat zu nutzen. Diese Nutzungsmöglichkeit ist ein geldwerter Vorteil und deshalb steuer- und sozialversicherungpflichtig.
Eine solche Gebrauchsüberlassung ist in aller Regel eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und zählt somit als Teil der Arbeitsvergütung. Damit stellt sich unweigerlich die Frage, inwieweit ein Anspruch auf private Dienstwagennutzung fortbesteht, wenn der Arbeitnehmer für längere Zeit arbeitsunfähig ist.
Ein solcher Fall wurde Ende letzten Jahres beim Bundesarbeitsgericht verhandelt. Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 9 AZR 631/09) wurde höchstrichterlich entschieden, dass der Arbeitgeber die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung nur so lange schuldet, wie er verpflichtet ist, den Arbeitnehmer zu vergüten. Dies resultiert aus der Einordnung der Nutzungsmöglichkeit als Arbeitsentgelt. Dies hat im Fall einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit zur Folge, dass mit Ende der Entgeltfortzahlungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 EFZG auch der Anspruch auf die private Dienstwagennutzung endet.
In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber den Dienstwagen für die Dauer der entgeltfortzahlungsfreien Zeit zurückverlangen.
Februar 23rd, 2011 von
Kanzlei | Arbeitsrecht , Steuerrecht
Einsichtsrecht in Personalakte
Arbeitnehmer sind jederzeit berechtigt, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen. Die Vorlage der Personalakte muss vollständig erfolgen. Es dürfen vorab keine Schriftstücke oder Dokumente entfernt oder gesondert verwahrt werden. Insoweit liegt ein nebenvertraglicher Anspruch vor, der für alle Arbeitnehmer eines Betriebs und auch für Auszubildende gilt. Dieses Recht beschränkt sich auch nicht nur auf Betriebe mit Betriebsrat.
Streitig war zuletzt die Frage, ob sich das Einsichtsrecht lediglich auf das laufende Arbeitsverhältnis bezieht oder auch nach Beendigung noch beansprucht werden kann. Hierzu hat das Bundarbeitsgericht am 16.11.2010 (Az.: 9 AZR 573/09) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ein berechtigtes Interesse daran hat, “den Inhalt seiner fortgeführten Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.”
Februar 23rd, 2011 von
Kanzlei | Arbeitsrecht
Flüssiggas im Dienstwagen
Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage (LPG) in einen Dienstwagen führt nicht dazu, dass die Kosten bei der Berechnung der 1%-Regel für die Versteuerung als Geldwertervorteil berücksichtigt werden müssen, so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13. Oktober 2010 (Az: VI R 12/09).
Anders ist das, wenn die Flüssiggasanlage bereits bei einem Neuwagen verbaut ist.
Die Nachrüstung ergibt jedoch keine neuen Nutzungsmöglichkeiten und ist nur unselbstständige Ausstattung, die nicht getrennt bewertet werden kann.
Februar 17th, 2011 von
RA Carsten Krois | Arbeitsrecht , Steuerrecht , Verkehrsrecht
Plagiarius-Verleihung
Erneut und schon zum 35. Mal hat die Aktion Plagiarius den schwarzen Zwerg mit der goldenen Nase verliehen.
Der Preis geht an Produktpiraten und Nachahmer, die gutes Design kopieren und billig auf den Markt bringen.
Die diesjährigen und vorhergehenden Preisträger finden Sie auf der Homepage der Aktion Plagiarius.
Auch wir finden, das der Schutz von Design und technischen Erfindungen wichtig ist und unterschützen Sie gerne in allen Fragen Ihrer gewerblichen Schutzrechte.
Februar 17th, 2011 von
RA Carsten Krois | Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht
Warnung vor dubiosen Werbeverlagen
In den letzten Monaten liegen uns gehäuft Fälle vor, in denen dubiose Werbeverlage mit Sitz in der Schweiz und in Österreich versuchten, bei Unternehmern in der Region und im Großraum Augsburg Werbeanzeigen zu akquirieren.
Die Vorgehensweise ist im Wesentlichen immer die Gleiche. In einem Telefonat wird zunächst der Anschein erweckt, es handle sich um die Verlängerung einer bereits bestehenden Werbeanzeige des jeweils angesprochenen Unternehmens. Bei diesem Telefonat wird in aller Regel angekündigt, dass ein Fax als „Korrekturabzug“ übersandt wird, in dem sich bereits alle Daten befinden. Dieses Fax muss dann lediglich noch unterschrieben und zurückgefaxt werden.
Da die optische Qualität der „Korrektur-Faxe“ die meist eine Kopie einer aktuellen regionalen Anzeige des betroffenen Unternehmens beinhalten, sehr schlecht ist ( in allen Fällen kaum leserlich) und der Inhalt äußerst verwirrend klingt, ist schwer zu erkennen, dass tatsächlich teure Anzeigen in Broschüren, von denen weder die Aufmachung noch das Verteilergebiet bekannt ist, verkauft werden, anstatt der vom Unternehmer eigentlich gewollten regionalen Werbung.
Wer aufgrund einer solchen Werbeakquise einen ungewollten Vertrag geschlossen hat, sollte auf jeden Fall in Betracht ziehen, hiergegen rechtliche Schritte einzuleiten.
Februar 11th, 2011 von
Kanzlei | Allgemein , eCommerce , Kaufrecht , Strafrecht
Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Insgesamt wird die Beratung im Erb- und Pflichtteilsrecht wichtiger, da aufgrund einer Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen und erbschaftsteuerlicher Belange, sich die Problemstellungen vielfach komplizierter darstellen, als dies noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Unterschiedliche Auffassungen über Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Verteilung des Nachlasses unter den Erben, aber auch Berücksichtigung von Pflegeleistungen enden häufig in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Um als Erblasser bereits im Vorfeld dafür zu sorgen, dass mögliche Streitigkeiten mit oder zwischen potentiellen Erben verhindert werden, empfiehlt es sich, die Verteilung des Nachlasses nach dem Erbfall oder auch lebzeitige Vermögensübertragungen möglichst klar und unmissverständlich zu regeln.
Hierfür stehen im Bereich der letztwilligen Verfügungen das handschriftliche sowie das notarielle Testament oder der Erbvertrag zur Verfügung. Bei lebzeitigen Vermögensübertragungen besteht die Möglichkeit einer Regelung z.B. durch Übergabevertrag.
Da in der Regel kein Fall dem anderen gleicht, ist es auch kaum möglich, den einzig richtigen Erb-/Übergabevertrag oder das optimale Mustertestament anzubieten. Vielmehr ist es wichtig, unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche, Einbeziehung des ehelichen Güter-standes und steuerlicher Gegebenheiten, sowie sonstiger rechtlicher Rahmenbedingungen, die passende Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zu errichten.
Bei allen Fragen rund um das Erben oder Vererben steht Ihnen deshalb die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH als Ansprechpartner oder Berater gerne zur Seite.
Februar 2nd, 2011 von
Kanzlei | Allgemein , Erbrecht