Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

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Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Neuregelung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Sofern ein Arbeitnehmer während eines Arbeitstages erkrankt, dann wird das Arbeitsentgelt, das für den restlichen Tag zu zahlen wäre nicht im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung von den Krankenkassen an den Arbeitgeber erstattet.

Arbeitgeber, die an der Entgeltfortzahlungsversicherung Umlage U 1 teilnehmen, können für das im Krankheitsfall nach EFZG  fortgezahlte Arbeitsentgelt in der Regel eine Erstattung von der Krankenkasse erhalten. Neu geregelt ist nunmehr, dass ein am Umlageverfahren teilnehmender Arbeitgeber bei Erkrankungen während eines Arbeitstages für die ausgefallenen Arbeitsstunden des Resttages zwar das Entgelt fortzuzahlen hat, diese Fortzahlung  jedoch  außerhalb des EFZG erfolgt.  Für diese Ausfallstunden kann er demzufolge keine Erstattung über die Umlage 1 mehr erhalten.

Wie die AOK berichtet, hat die Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbandes entschieden, dass diese Rechtsauffassung für Erkrankungen ab 01.07.2010 anzuwenden ist.

August 3rd, 2010 von Kanzlei | Arbeitsrecht