Neuregelung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Sofern ein Arbeitnehmer während eines Arbeitstages erkrankt, dann wird das Arbeitsentgelt, das für den restlichen Tag zu zahlen wäre nicht im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung von den Krankenkassen an den Arbeitgeber erstattet.
Arbeitgeber, die an der Entgeltfortzahlungsversicherung Umlage U 1 teilnehmen, können für das im Krankheitsfall nach EFZG fortgezahlte Arbeitsentgelt in der Regel eine Erstattung von der Krankenkasse erhalten. Neu geregelt ist nunmehr, dass ein am Umlageverfahren teilnehmender Arbeitgeber bei Erkrankungen während eines Arbeitstages für die ausgefallenen Arbeitsstunden des Resttages zwar das Entgelt fortzuzahlen hat, diese Fortzahlung jedoch außerhalb des EFZG erfolgt. Für diese Ausfallstunden kann er demzufolge keine Erstattung über die Umlage 1 mehr erhalten.
Wie die AOK berichtet, hat die Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbandes entschieden, dass diese Rechtsauffassung für Erkrankungen ab 01.07.2010 anzuwenden ist.
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