“Fall Emmely” – Fristlose Kündigung ist unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 10.06.2010 (Az.: 2 AZR 541/09) entschieden, dass der Klage einer Kassiererin, die zwei ihr nicht gehörende Pfandbonds im Wert von insgesamt 1,30 € zum eigenen Vorteil eingelöst hat, stattgegeben wird. Der Klägerin war deswegen – ungeachtet des Widerspruchs des Betriebsrats – wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt worden.
Laut Bundesarbeitsgericht ist diese Kündigung unwirksam, da unter Berücksichtigung der Gesamtumstände im vorliegenden Einzelfall eine Abmahnung als milderes Mittel angemessen und ausreichend gewesen wäre, um künftig einen störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses wieder herzustellen.
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