Filesharing und kein Ende
Aktuell scheinen die Musikverlage und Filmverleiher wieder verstärkt aktiv zu sein und die Urheberrechtsverstöße in so genannten Filesharing-Netzwerken abzumahnen.
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, unterschreiben Sie nicht blind die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne können Sie uns diesbezüglich ansprechen.
RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Urheberrecht , Verbraucherrecht