Deutsche Gerichte können auch bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet zuständig sein.
Solange die Verletzung der Persönöichkeitsrechte auch im Inland erfolgt undals rechtsverletzend beanstandeten Inhalte einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen. (BGH VI ZR 23/09)
RA Carsten Krois | IT & TK Recht , Verbraucherrecht