Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

Spitalstr. 1

86609 Donauwörth

Tel: 0906/4078


Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Der Planer und die Akquise

Immer wieder stehen Planer vor der Frage, wann die Aquisetätigkeit endet und die zu honorierende Leistung beginnt. Der BHG hat in einem Beschluss vom 07.05.2009 (Az: VII ZR 228/08) festgestellt, dass ein Vertrag vorliegt, wenn eine Einigung über den Vertragsgegenstand zustande gekommen ist und die Art und der Umfang der vereinbarten Leistungen einvernehmlich festgelegt sind. Handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung nach HOAI ist diese nachvolziehbar zu beschreiben, bei Leistungen nach HOAI sollten Planbereich und Leistung(sphase) dokumentiert werden.
Nicht notwendig ist hingegen die Vereinbarung eines Honorares, im Zweifel ist die ortsübliche Vergütung der Leistung anzusetzen.

März 18th, 2010 von Kanzlei | Baurecht , Verbraucherrecht