“Abnehmen im Schlaf” kann irreführend sein
Das LG Kassel (Az. 11 O 4138/09) gab der Wettbewerbszentrale in diesem Fall recht.
Der Anbieter, der mit dem Slogan “Abnehmen im Schlaf” geworben hatte, konnte die Wirksamkeit der beworbenen Methode nicht mit wissenschaftlich fundierten Gutachten belegen.
RA Carsten Krois | Verbraucherrecht , Wettbewerbsrecht