Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Vorsicht beim Parken auf Golfplätzen

Das der Betreiber eines Golfplatzes nicht für Schäden durch Golfbälle an Fahrzeugen auf seinem Parkplatz haftet, wenn der Betreiber seinen Verkehrssicherungsmaßnahmen nachgekommen ist, entschied das AG Trier (Az. 32 C 308/09). In den Gründen heißt es, Golf sei eine Sportart, bei der man nicht für alle Eventualitäten gerüstet sein könne.

Februar 16th, 2010 von RA Carsten Krois | Allgemein , Verwaltungsrecht