Aktuelle EuGH-Entscheidung zum Arbeitsrecht
Die Berechnung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer nach deutschem Recht verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung
Bisher war es nach deutschem Recht so, dass Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt wurden.
Der EuGH stellt in seinem Urteil vom 19.01.2010 nun fest, dass diese Regelung eine Ungleichbehandlung wegen des Alters enthält (Verbot der Altersdiskriminierung). Diese Entscheidung des EuGH hat zur Folge, dass deutsche Gerichte die gesetzliche Regelung, wonach nur Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden dürfen, zukünftig unangewendet lassen müssen.
RAin Petra Huber | Arbeitsrecht