Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

ARGEn müssen gegebenenfalls auch Schuldnerberatung bezahlen

Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen so (noch nicht rechtskräftig) entschieden, selbst wenn Hilfebedürftigkeit i.S. des §16a SGB II nur drohe. Die in §16a SGB II normierte Aufgabe der ARGEn ist auch dann anzuwenden, wenn hierdurch Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (via RA Körper)

Juli 22nd, 2009 von Kanzlei | Sozialrecht