ARGEn müssen gegebenenfalls auch Schuldnerberatung bezahlen
Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen so (noch nicht rechtskräftig) entschieden, selbst wenn Hilfebedürftigkeit i.S. des §16a SGB II nur drohe. Die in §16a SGB II normierte Aufgabe der ARGEn ist auch dann anzuwenden, wenn hierdurch Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (via RA Körper)
Juli 22nd, 2009 von
Kanzlei | Sozialrecht
P-Konto ab 01.07.2010: Gesetz zur Kontopfändungsreform veröffentlicht
Damit kommt das pfändungsfreie P-Konto ab dem 01.07.2010, mit dem ohne gerichtliches Verfahren pfändungsfreie Guthabensstellungen gewährt werden sollen (wir berichteten).
via Rechtslupe
Juli 21st, 2009 von
Kanzlei | Verbraucherrecht
Kein Widerruf bei Kaufvertrag auf Konsumentenmesse
Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften – das haben die meisten Menschen im Ohr. Schnell überrumpelt einen Vertrag abgeschlossen, widerrufen – alle Probleme gelöst? Dass ein solches Widerrufsrecht aber zum Beispiel auf Messeveranstaltungen nicht gilt, verwundert viele. Das Gesetz schreibt folgende Tatbestandsvoraussetzungen vor:
§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3.im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen
bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
Der Gesetzgeber schützt also nur das Überraschungsmoment, das bei einer Verkaufsveranstaltung wie einer Konsumentenmesse gerade nicht besteht, weil jeder weiß dass ein solcher Vertrag droht. Nur dann, wenn bei Veranstaltungen der Freizeitcharakter im Vordergrund steht, nicht das Einkaufen, besteht ein Widerrufsrecht.
Juli 21st, 2009 von
Kanzlei | Kaufrecht , Verbraucherrecht
Kostenerstattungsanspruch bei Vertrauen auf Schönheitsreparaturklausel
Dass der Bundesgerichtshof die vielfältig genutzte Schönheits- und Endreparaturklauseln mit starren Fristen als unzulässig erklärt hat, ist seit mehreren Monaten bekannt. Neu seit Mai diesen Jahres ist, dass der BGH bei im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Klausel ausgeführten Reparaturen einen Kostenerstattungsanspruch bejaht. Vermieter und Mieter sollten daher auch unter diesem Aspekt ihre Mietverträge rechtlich überprüfen lassen.
Juli 16th, 2009 von
Kanzlei | Mietrecht