Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Neue Widerrufsbelehrung zur Jahresmitte?

Telemedicus berichtet darüber, dass das Bundesjustizministerium eine neue Musterwiderrufsbelehrung vorbereitet im Hinblick auf eine Neufassung des §312d Abs. 3 BGB. Die neue Gesetzesformulierung soll danach ein Widerrufsrecht nur noch bei vollständiger Bezahlung, nicht bereits bei einvernehmlicher Inanspruchnahme erlöschen lassen, um so den Verbraucherschutz zu verbessern.

Alle Verwender sollten daher regelmäßig ihre Widerrufsbelehrungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ansonsten droht eine Abmahnung.

April 7th, 2009 von Kanzlei | IT & TK Recht