Erbschaftsteuer – Fortbestand gesichert
Letzte Meldung aus dem Bundesministerium der Finanzen
Nach einer Vielzahl von Verhandlungen hat sich nun am 6. November 2008 der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Basis der Einigung ist der vom Bundeskabinett am 11. Dezember 2007 verabschiedete Gesetzentwurf.
Nähere Einzelheiten zur neuen Erbschaftsteuer finden Sie derzeit auch auf www.bundesfinanzministerium.de
RAin Petra Huber | Erbrecht , Steuerrecht