Die GmbH-Reform – MoMiG
Voraussichtlich am 01.11.2008 soll das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft treten.
Die Schwerpunkte der sogenannten „GmbH-Reform“ liegen u.a. in der Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen, der Einführung von Musterprotokollen für unkomplizierte Standardgründungen, der Beschleunigung der Registereintragung und der Bekämpfung von Missbräuchen.
Neu eingeführt wurde die „Unternehmergesellschaft“ gem. § 5 a GmbHG. Hierfür gelten mehrere Besonderheiten.
Einige Beispiele hierfür:
Ziel dieser Neuregelung ist es, jungen Existenzgründern, die am Anfang wenig Stammkapital haben und benötigen, sehr einfach die Möglichkeit zu eröffnen, ihre unternehmerischen Ziele umzusetzen.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
RAin Petra Huber | Gesellschaftsrecht