Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Die GmbH-Reform – MoMiG

Voraussichtlich am 01.11.2008 soll das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft treten.

Die Schwerpunkte der sogenannten „GmbH-Reform“ liegen u.a. in der Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen, der Einführung von Musterprotokollen für unkomplizierte Standardgründungen, der Beschleunigung der Registereintragung und der Bekämpfung von Missbräuchen.

Neu eingeführt wurde die „Unternehmergesellschaft“ gem. § 5 a GmbHG. Hierfür gelten mehrere Besonderheiten.

Einige Beispiele hierfür:

  • die Gesellschaft darf nicht „GmbH“ genannt werden, sondern muss die Bezeichnung “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen;
  • das Stammkapital darf weniger als 25.000,00 € betragen (Gründung also auch mit 1,00 € möglich);
  • die Anmeldung zum Handelsregister darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist;
  • Gründung durch Sacheinlagen ist nicht möglich;
  • usw.
  • Ziel dieser Neuregelung ist es, jungen Existenzgründern, die am Anfang wenig Stammkapital haben und benötigen, sehr einfach die Möglichkeit zu eröffnen, ihre unternehmerischen Ziele umzusetzen.
    Wir beraten Sie hierzu gerne.

    Oktober 24th, 2008 von RAin Petra Huber | Gesellschaftsrecht