Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

„Weihnachtsgeld – ein Dauerthema“ – Teil 2 -

Wie freiwillig ist die Weihnachtsgratifikation tatsächlich?

Grundsätzlich liegt die Zahlung im Ermessen des Arbeitgebers, sofern keine Verpflichtung dazu besteht.
Damit kann jedes Jahr aufs Neue entschieden werden, ob und in welcher Höhe Weihnachtsgeld gewährt wird.

Allerdings ist u.a. zu beachten, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Das bedeutet, dass kein Arbeitnehmer aus sachfremden oder rein willkürlichen Gründen von der Gratifikation ausgeschlossen werden darf.
Sachgemäß ist es z.B., dass ein Arbeitnehmer, der im laufenden Jahr eingestellt wurde, nur ein anteiliges Weihnachtsgeld erhält.
Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit besteht für den Arbeitgeber auch darin, zwischen einem gekündigten und ungekündigten Arbeitsverhältnis zu differenzieren.
Diese genannten Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt aus den verschiedenen Bemessungsgrundsätzen für die freiwillige Gratifikation dar.

Fazit: In puncto Weihnachtsgeld ist oftmals eine Einzelfallüberprüfung notwendig, da für freiwillige Gratifikationen eine gewisse Bandbreite an Ausgestaltungsmöglichkeiten besteht.

Oktober 31st, 2008 von RAin Petra Huber | Arbeitsrecht



Hartz IV Regelleistungen reichen für Familien nicht aus

Zu dieser Feststellung kommt das LSG Darmstadt und hat deshalb ein Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zur Entscheidung.
Die Richter in Hessen meinen, dass die Regelleistungen nach dem SGB II nicht das soziokulturrelle Existenzminimum deckt. Daher verstößt der Regelsatz seiner Höhe nach gegen das Grundgesetz, insbesondere weil Reduzierungen für Kinder der Regelsätze auf im Fall 60% der Leistungen für Erwachsene nicht hinreichend begründet ist und auch nicht erklärbar ist.

Oktober 31st, 2008 von Kanzlei | Hartz IV , Sozialrecht



„Weihnachtsgeld – ein Dauerthema“

-Kurzinformation aus arbeitsrechtlicher Sicht – Teil 1 -

„Alle Jahre wieder …“ stellt sich in unzähligen Unternehmen und Personalbüros die Frage:
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld?

Grundsätzlich ist die Weihnachtsgratifikation eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Allerdings bestehen Ausnahmen, in denen ein Anspruch des Arbeitnehmers besteht. Dies sind insbesondere folgende Fälle:

- Tarifvertragliche Regelungen
- Betriebsvereinbarung
- Vereinbarung im Arbeitsvertrag
- betriebliche Übung

Den wohl wichtigsten Fall in der Praxis stellt die betriebliche Übung dar, d.h. also die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen durch den Arbeitgeber.
Bei einer Weihnachtsgratifikation etwa genügt nach BAG-Rechtsprechung die dreimalige vorbehaltlose Zahlung, um einen Anspruch entstehen zu lassen.
Allerdings kann das Entstehen einer betrieblichen Übung dadurch verhindert werden, dass dieser Freiwilligkeitsvorbehalt vor oder mit der Zahlung deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht wird.
Bei Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.

Oktober 24th, 2008 von RAin Petra Huber | Arbeitsrecht



Die GmbH-Reform – MoMiG

Voraussichtlich am 01.11.2008 soll das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft treten.

Die Schwerpunkte der sogenannten „GmbH-Reform“ liegen u.a. in der Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen, der Einführung von Musterprotokollen für unkomplizierte Standardgründungen, der Beschleunigung der Registereintragung und der Bekämpfung von Missbräuchen.

Neu eingeführt wurde die „Unternehmergesellschaft“ gem. § 5 a GmbHG. Hierfür gelten mehrere Besonderheiten.

Einige Beispiele hierfür:

  • die Gesellschaft darf nicht „GmbH“ genannt werden, sondern muss die Bezeichnung “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen;
  • das Stammkapital darf weniger als 25.000,00 € betragen (Gründung also auch mit 1,00 € möglich);
  • die Anmeldung zum Handelsregister darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist;
  • Gründung durch Sacheinlagen ist nicht möglich;
  • usw.
  • Ziel dieser Neuregelung ist es, jungen Existenzgründern, die am Anfang wenig Stammkapital haben und benötigen, sehr einfach die Möglichkeit zu eröffnen, ihre unternehmerischen Ziele umzusetzen.
    Wir beraten Sie hierzu gerne.

    Oktober 24th, 2008 von RAin Petra Huber | Gesellschaftsrecht



    Gewerbemietraum: ebenfalls keine starren Schönheitsreparaturfristen

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung (Az. XII ZR 84/06) seine Rechtssprechung zur Unwirksamkeit starrer Schönheitsreparaturklauseln auch auf gewerblichen Mietraum erstreckt. Dem Mieter auch von gewerblich genutzten Räumen darf nicht die Möglichkeit genommen werden nachzuweisen dass kein Schönheitsreparaturenbedarf fern von starren Fristen besteht.

    Oktober 9th, 2008 von Kanzlei | Mietrecht



    Umweltzone in München seit 01.10.2008

    Wir weisen darauf hin, dass in München nunmehr eine Umweltzone gilt.
    Alles Innerstädtische ab dem Mittleren Ring, wobei dieser nicht zur Umweltzone gehört, ist seit dem 01.10.2008 Umweltzone und damit nur mit den Plaketten gelb, rot und grün zu befahren.

    Alle aktuellen Umweltzonen finden Sie hier.

    Oktober 6th, 2008 von Kanzlei | Verkehrsrecht