Kündigung eines Busfahrers wegen Entzug betrieblicher Fahrerlaubnis unzulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat in der entsprechenden Entscheidung klargestellt, dass Zusatzvoraussetzungen innerbetrieblicher Art nicht geeignet sind, eine Kündigung zu begründen. Andernfalls läge es allein in Händen des Arbeitgebers, einen Kündigungsgrund zu schaffen.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber dem Busfahrer nach einer innerbetrieblichen Prüfung die als Arbeitsvorausstzung im Arbeitsvertrag vereinbarte betriebliche Fahrerlaubnis wegen verschiedener Verkehrsverstöße gekündigt. Dies ist nach Meinung des BAG unzulässig.
RAin Petra Huber | Arbeitsrecht