Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

Spitalstr. 1

86609 Donauwörth

Tel: 0906/4078


Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Eintritt in Personengesellschaft zur Kapitalanlage: Haustürgeschäft?

Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH die Fragen vorgelegt, ob ein Eintritt in eine Personengesellschaft außerhalb von Geschäftsräumen unter die Haustürrichtline fällt, wenn der Zweck des Beitritts nicht im Beitritt zur Gesellschaft, sondern eher als klassisches Austauschgeschäft (Geldanlage o.ä.) zu sehen ist. Davon ab hängt dann nämlich die Frage des Widerrufsrechtes. §312 BGB, der die entsprechende Richtline umsetzt, spricht insoweit nur von entgeltlichen Leistungsverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer, worunter ein Beitritt nicht unbedingt zu sehen sein muss.

Die weitere Anfrage des BGH beschäftigt sich mit der Rechtsfolge aus einem solchen Widerruf, nämlich ob ein Anspruch nur auf ein eventuelles Auseinandersetzungsguthaben zulässig ist.

Der BGH versucht hier also erkennbar, weiter den Verbraucherschutz zu steigern.

Mai 28th, 2008 von Kanzlei | Verbraucherrecht