Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

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Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Rundfunkgebühren für Autoradio: Kein kostenloses Zweitgerät bei beruflicher Nutzung

Für den Fall eines Steuerberaters hat das OVG Rheinland-Pfalz am 17.12.2007 entschieden, dass sein Autoradio vollständig der Rundfunkgebührenpflicht unterliege, da er zumindest teilweise dieses Auto beruflich nutze. Begründet wird die Entscheidung damit, dass nach dem Rundfunkstaatsvertrag jedes Gerät der Rundfunkgebührenpflicht unterliegt (§2 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Nur für private Zweitgeräte gilt insoweit die Erleichtung des §5 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag, §5 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag schließt diese Erleichterung aus für nicht privat genutzte KFZ.

Interessant ist vorallem auch die Argumentation, dass bereits die Fahrt zu einer Fortbildungsveranstaltung gewerblich ist.

Januar 10th, 2008 von Kanzlei | Allgemein