Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Gemeinsames Konto ist nicht automatisch Beleg für Bedarfsgemeinschaft

Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt hat in seinem Beschluß vom 17.12.2007 Az. L 7 AS 282/07 ER rechtskräftig entschieden, dass als alleiniges Indiz nur vorliegende Kontovollmacht nicht ausreicht, um eine Bedarfsgemeinschaft anzunehmen und damit Einkommen des Bevollmächtigten bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen.
Im konkret entschiedenen Fall hatte der Hilfebedürftige seiner Vermieterin Kontovollmacht eingeräumt, da er selber mit Geld nicht umgehen kann, und diese langjährige Bekannte gebeten, für ihn Ein- und Auszahlungen vorzunehmen. Weitere Indizien für eine Bedarfsgemeinschaft lagen nicht vor.

Dezember 27th, 2007 von Kanzlei | Sozialrecht