Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Internetflatrate Handy

Eine Handyinternetflatrate muss nicht regelmäßig und vertragsgemäß auch die Nutzung als Computermodem beinhalten. Ein Kanadier schloss kurzerhand sein Handy als Modem an seinen PC an, als er eine Flatrate für Handyinternetnutzung zu 150 Dollar abgeschlossen hatte. Als dann nach vielen Downloads von Filmen & Co. eine Rechnung über 85.000 Dollar ins Haus flatterte, zeigte sich dieser geschockt: Diese Feinheit des Vertrages hatte niemand vorher erklärt.

Es empfiehlt sich daher regelmäßig die ellenlangen Mobilfunkverträge gründlich zu studieren, insbesondere wenn eine exzessive Nutzung in einer nicht naheliegenden Variante (als Modem o.ä.) erfolgen soll.

Dezember 14th, 2007 von Kanzlei | IT & TK Recht