Erbschaftssteuerreform
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 den Referentenentwurf zur Erbschaftssteuerreform gebilligt. Dieser wird nun gegen Widerstände dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Eckpunkte der Reform sollen sein:
- Höhere Freibeträge für Ehepartner und Kinder sowie Enkel,
- höhere Belastungen für Geschwister und andere Verwandte in nicht gerader Linie,
- Immobillien werden in Zukunft mit dem Marktwert berücksichtigt,
- weitervererbte Betriebsvermögen, die fortgeführt werden, werden steuerlich entlastet
Inwieweit diese Reform den Bundestag passieren wird, bleibt abzuwarten. Eine Umsetzung soll Frühjar/Sommer 2008 erfolgen.
RA Dr. Günter Schnitzer | Erbrecht , Steuerrecht