Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

E-Bay & Co.: Zustandsbeschreibung gründlich formulieren

Es drohen Schadensersatzansprüche, wenn man bei einem mangelhaften Fahrzeug von einem “sehr guten Zustand” spricht. Wenn, wie im von den Verkehrsanwälten veröffentlichten Fall, daher ein Kaufinteressent sich zum Fahrzeug begibt und sich dieses ansieht, kann ein Schaden in Höhe der Reisekosten gegeben sein aus dieser fehlerhaften Produktbeschreibung. Das gute Geschäft kann sich so schnell umkehren.

Oktober 5th, 2007 von Kanzlei | IT & TK Recht , Verkehrsrecht