Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

Spitalstr. 1

86609 Donauwörth

Tel: 0906/4078


Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Handynutzung an roter Ampel erlaubt?

Das OLG Bamberg hat dies in seiner Entscheidung 3 S OWi 1050/2006 bejaht:

Da bei abgeschaltetem Motor keine Gefährdung ausgehe, vielmehr einer Beteiligung am Straßenverkehr erst ein weiterer Vorgang (Motor starten) entgegensteht, liegt kein Verhalten vor, das mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Denn die Ablenkung von den Fahraufgaben sei in diesem Fall nicht gegeben.

Ob sich diese Rechtssprechung durchsetzen wird, ist im Moment noch unklar.

Das OLG argumentiert überzeugend anhand des Gesetzestextes. Es könne bei “stehen” und “ausgeschaltet” nicht darauf ankommen, ob ein KFZ auf oder neben der Straße steht. Dies sei vielmehr eine unzulässige Rechtsausdehnung.

September 10th, 2007 von Kanzlei | Verkehrsrecht