Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH

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Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Bei Schlechtleistung kann Schadensersatz mit Vergütung aufgerechnet werden

Diese bereits geklärte Frage hat das Bundesarbeitsgericht nochmals klargestellt. Zwar ist im Dienstleistungsrecht (§611 ff. BGB) eine Lohnminderung nicht vorgesehen. Gleichwohl bleibt die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch möglich. Das Bundesarbeitsgericht führt weiter aus, dass insbesondere auch ein Arbeitgeber keine Teilleistungen annehmen müsse.

Rechtlich unproblematisch, gestaltet sich die tatsächliche Überprüfung eines konkreten Sachverhaltes durchaus problematischer: Liegt eine beweisbare Schlechtleistung vor, der ein Schadensersatzanspruch folgt, oder liegt doch eher eine beweisbare Teilleistung vor, die ein Arbeitgeber nicht hinnehmen muss?

Über Ihren konkreten Fall beraten wir Sie gerne.

August 17th, 2007 von RA Dr. Günter Schnitzer | Arbeitsrecht