Vierköpfige Familie hat bei Hartz IV Anspruch auf 4 Zimmerwohnung
Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Danach sei es nicht zumutbar, einem Kleinkind zuzumuten, zusammen mit einem Geschwisterteil ein Zimmer zu bewohnen. Einem dem Säuglingsalter entwachsenen Kleinkind steht danach ein eigenes Zimmer zu. Deshalb muss die ARGE auch einen Umzug bezahlen.
(Sozialgericht Dresden, S 10 AS 1957/07 ER, nicht rechtskräftig)
RA Dr. Günter Schnitzer | Sozialrecht