Dr. Günter Schnitzer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Michael Langhans

Rechtsanwalt


Petra Huber

Rechtsanwältin


Herzlich Willkommen auf der Homepage der Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH. Wir würden uns freuen, Sie als Ihr Anwalt oder Fachanwalt in Donauwörth vertreten oder beraten zu dürfen. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin beraten Sie gerne juristisch in allen Lebenslagen. Wir vertreten Sie vor allen Amts- und Landgerichten, insbesondere aber denen in Nördlingen, Augsburg, München und Neuburg.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Reisemängel

Wenn es im Urlaub zu Problemen kommt, hilft mitunter nur der Weg zum Anwalt. Für eine grobe Einschätzung, ob und welche Abzüge man gegebenenfalls für typische Reisemängel vornehmen kann, eignet sich die Kemptener Tabelle oder die Frankfurter Tabelle für Reisemängel. Die Abklärung der konkreten Rechte wird insoweit zwar nicht erleichtert, diese Listen dienen aber grundsätzlich als grober Anhaltspunkt, was hinzunehmen ist und was nicht.

Wir beraten Sie gerne, weisen aber auch darauf hin, dass wegen der kurzen Fristen der gesetzlichen Regelungen ein Anwaltsbesuch unmittelbar nach Reiseende angeraten ist. §651g BGB setzt insoweit eine Frist von nur einem Monat zur Mängelanmeldung.

July 13th, 2007 von RAin Eva Graf-Friedel | Reiserecht



“Rechtsberatung” durch Versicherungen

Der Kollege Hoenig macht auf ein Schreiben aufmerksam, mit dem eine Schweizer Rechtsschutzversicherung in einer Beratung empfiehlt, einen bestimmten Betrag zu bezahlen, weil die Sache aussichtslos sei. Viele Kollegen, aber auch wir, haben mit der gegenseitigen Rechtsansicht gute Erfahrungen gemacht.

Wieviel man also auf solche “Rechtsberatungen” geben darf, muss letztlich jeder selber entscheiden. Nur: Dass der gegnerische Anwalt mit diesem Schreiben auf seiner Homepage wirbt, sollte jedem zu denken geben.

Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser

July 12th, 2007 von RA Michael Langhans | Allgemein , IT & TK Recht



Kaufvertrag: Beweislastumkehr des §476 BGB gilt ohne wenn und aber

Der BGH hat in einer weiteren neuen Entscheidung zum Kaufrecht entschieden, dass die verbraucherschützende Norm des §476 BGB unabhängig von irgendeiner Erkennbarkeit des Mangels gilt und die beweislastumkehrende Wirkung immer einsetzt.
§476 BGB sagt, dass bei einem Mangel in einem Verbrauchsgüterkauf immer dann, wenn dieser Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Sachte auftritt, dann der Verkäufer beweisen müsse, dass diese Sache mangelfrei übergeben worden sei.
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July 12th, 2007 von RA Michael Langhans | Kaufrecht , Verbraucherrecht



BGH stärkt Rechte von Beschuldigten

Gemäß einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 03.07.2007 kommt es bei der Frage, ob eine von der Polizei vernommene Person auch als Beschuldigter zu belehren ist, maßgeblich auch darauf an, wie sich die Polizei verhält. Die Einschätzung, dass mangels konkreter Anhaltspunkte noch keine konkreten Ermittlungen aufgenommen wurde, reicht nicht aus, wenn sich aus Fragen der ermittelnden Beamten deutlich entnehmen lässt, dass diese Grundlagen für einen solchen ernsthaften Tatverdacht schaffen wollen und ohne offizielle Ermittlung in eine entsprechende Richtung Verdachtsmomente hatten. Auch und gerade wenn die Beamten auf ein Geständnis hinwirken wollen mit Fragen wie “Das Gewissen plagt sie nicht?”, muss dann von den Beamten deutlich darauf hingewiesen werden, dass gerade nicht mehr ein Zeuge vernommen wird, sondern ein Beschuldigter.
Kriminalistische Taktik und List befreit also nicht von den formalen Voraussetzungen einer zulässigen und dann auch gerichtsverwertbaren Vernehmung.

Mit dieser Entscheidung hat der BGH eine klare Grenze gezogen zwischen konkretem Tatverdacht und der Beschuldigtenvernehmung: Während im Rahmen von kriminalistischer List vieles möglich bleibt, um zum Ziel eines Geständnisses zu gelangen, so darf dadurch nicht das elemantare Recht des Beschuldigten auf Belehrung über seine Rechte umgangen werden. Die Grenze ergibt sich gerade nicht aus der “offiziellen” Ermittlung und deren Rechtmäßigkeitsgrenzen, sondern aus dem konkreten Willen und Wollen der Ermittlungsbehörde, manifestiert in deren Taten und Worten.

July 10th, 2007 von RA Michael Langhans | Allgemein , Strafrecht




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