Widerspruch im bayerischen Verwaltungsverfahren wird fakultativ
Nach einem erfolgreichen Modellversuch in Mittelfranken hat der Bayerische Landtag am 21.06.2007 mit Wirkung ab 01.07.2007 folgende weitreichende Änderungen für das Verwaltungsverfahren beschlossen:
Das Widerspruchsverfahren, bisher als unabdingbare Voraussetzung für ein spätere Klage zwingend durchzuführen, wird neu geregelt. In vielen Fällen wird eine Klage möglich sein, ohne dass vorher ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss.
Nur wenn im Gesetz abschließend geregelt ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, kann dieses vom Bürger oder durch Ihren Rechtsanwalt durchgeführt werden, muss aber nicht durchgeführt werden.
In diesen Bereichen kann man also entweder sofort Klagen, oder erst wie bisher eine “Selbstkontrolle der Verwaltung” bzw. deren übergeordneter Stelle vor einer Klage ermöglichen.
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