Dr. Günter Schnitzer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Michael Langhans

Rechtsanwalt


Petra Huber

Rechtsanwältin


Herzlich Willkommen auf der Homepage der Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH. Wir würden uns freuen, Sie als Ihr Anwalt oder Fachanwalt in Donauwörth vertreten oder beraten zu dürfen. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin beraten Sie gerne juristisch in allen Lebenslagen. Wir vertreten Sie vor allen Amts- und Landgerichten, insbesondere aber denen in Nördlingen, Augsburg, München und Neuburg.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Widerspruch im bayerischen Verwaltungsverfahren wird fakultativ

Nach einem erfolgreichen Modellversuch in Mittelfranken hat der Bayerische Landtag am 21.06.2007 mit Wirkung ab 01.07.2007 folgende weitreichende Änderungen für das Verwaltungsverfahren beschlossen:

Das Widerspruchsverfahren, bisher als unabdingbare Voraussetzung für ein spätere Klage zwingend durchzuführen, wird neu geregelt. In vielen Fällen wird eine Klage möglich sein, ohne dass vorher ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss.
Nur wenn im Gesetz abschließend geregelt ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, kann dieses vom Bürger oder durch Ihren Rechtsanwalt durchgeführt werden, muss aber nicht durchgeführt werden.
In diesen Bereichen kann man also entweder sofort Klagen, oder erst wie bisher eine “Selbstkontrolle der Verwaltung” bzw. deren übergeordneter Stelle vor einer Klage ermöglichen.
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June 28th, 2007 von RA Michael Langhans | Verwaltungsrecht



Wie finde ich das Amtsgericht? Wo parke ich?

Um Ihnen diese Fragen zu beantworten, haben wir unter Links eine eigene Kategorie mit individualisierten Karten eingerichtet, in denen Sie die kürzesten Anfahrtswege und verschiedene Parkmöglichkeiten markiert haben.

June 27th, 2007 von RA Michael Langhans | Allgemein



Nachträglich schriftliche Arbeitsvertragsbefristung trotz mündlicher vorheriger Abrede unwirksam

In seiner Entscheidung vom 13.06.2007 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass trotz einer nachträglichen schriftlichen Fixierung einer von Anfang an vereinbarten mündlichen Arbeitsvertragsbefristung diese unwirksam ist, weil ein Verstoß gegen §14 IV TzBfG vorliegt. Denn die schriftliche Wiedergabe des mündlich vereinbarten enthält keine eigene Aussage und ist wegen fehlender Schriftform unwirksam.

Etwas anderes gilt freilich, wenn vorher nichts mündlich vereinbart wurde. Dann enthält die nachträgliche schriftliche Vereinbarung einen eigenen Aussagegehalt, der, so sie durch Sachgründe gerechtfertigt ist, zulässig ist.

Das Hauptproblem in dieser Situation dürfte sich nach dieser BAG Entscheidung darauf verlagern, zu Beweisen was oder was nicht gesagt wurde.

June 22nd, 2007 von RA Dr. Günter Schnitzer | Arbeitsrecht



Örtliche Vergleichsmiete muss sich für Mieterhöhungsverlangen nicht erhöht haben

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob für ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gem. §§5578 ff. BGB sich die örtliche Vergleichsmiete erhöht haben muss oder ob ein solches auch statthaft ist, wenn sich seit Vertragsschluss die Vergleichsmieten nicht geändert haben.

Konkret war ein Mietzins von 4 EUR je Quadratmeter vereinbart worden, die örtliche Vergleichsmiete lag bei 4,60 EUR.
Auf ein späteres Mieterhöhungsverlangen auf 4,26 EUR je Quadratmeter wurde dieses zurückgewiesen, vom Vermieter dann geklagt. Die örtliche Vergleichsmiete belief sich zu diesem Zeitpunkt weiter auf 4,60 EUR.

Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass für ein Mieterhöhungsverlangen die örtliche Vergleichsmiete nicht gestiegen sein muss, weil diese Mieterhöhungsmöglichkeit nur die Gelegenheit schaffen soll, eine angemessene, im Ortsvergleich übliche Miete, zu verlangen.

Die Entscheidung vermag nicht zu überzeugen. Immerhin war ein konkretes Mietniveau vereinbart, das unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, und dieser beiderseitige Vertragswille wäre eigentlich zu schützen.

Gleichwohl stützt sich der BGH mit guten Gründen nur auf den Wortlaut der Gesetzesnorm, die entsprechende Voraussetzungen gerade nicht an eine Erhöhung der örtlichen Vergleichsmiete stützt. Denn das Mieterhöhungsverlangen soll ja gerade, so der BGH, nur die Möglichkeit der Preisanpassung an die Ortsüblichkeit, nicht an Preissteigerungen, gewähren. Dass diese Preisanpassung aber im vorliegenden Fall nicht Vertragswille war, weil man ein Unterschreiten der ortsüblichen Miete vereinbart hatte, wird vom BGH anscheinend nicht berücksichtigt - die Urteilsgründe sind allerdings auch noch nicht veröffentlicht.

June 22nd, 2007 von RAin Eva Graf-Friedel | Mietrecht



Aktueller Bußgeldkatalog

Den jeweils aktuellen Bußgeldkatalog kann man bei den Verkehrsanwälten einsehen, denen wir angehören.

June 20th, 2007 von RA Michael Langhans | Verkehrsrecht



Erdgas: Billigkeitsprüfung gem. §315 BGB möglich

Der BGH hat heute in einer Entscheidung (die bisher nur als Pressemitteilung vorliegt) die Anwendbarkeit der Billigkeitsprüfung des §315 BGB auch für Gasanbieter bestätigt. Diese Rechtsmeinung hat die Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH bereits seit langem gegen den örtlichen Gasanbieter Erdgas Schwaben vertreten (siehe hier). Weiterlesen »

June 13th, 2007 von RA Michael Langhans | Verbraucherrecht



EuGH wird klären, ob im Impressum eine Telefonnummer nötig ist oder nicht

Ein entsprechender Vorlagebeschluss des BGH wird nunmehr zu Rechtsklarheit führen, nachdem verschiedene Gerichte dies bisher unterschiedlich abgeurteilt haben. Gerade im gewerblichen Bereich sollte man insoweit auf Nummer sicher gehen und die sichere Lösung, sprich Nennung der Telefonnummer, wählen.

June 11th, 2007 von RA Michael Langhans | IT & TK Recht



Gratisangebote im Internet und Vertragsverschleierung

Medien Internet und Recht weist auf eine Entscheidung des LG Stuttgart hin, die dem Vertrag im Kleingedruckten einen Riegel vorschiebt:

Die wesentlichen Vertragsdaten müssen alle an exponierter Stelle gleichrangig stehen - es reicht gerade nicht aus, wenn im Kleingedruckten auf Zahlfolgen hingewiesen wird.

Auch wenn diese Entscheidung nur aus einer Unterlassungsklage nach UWG herrührt, lassen sich die Grundstätze dieser Rechtsansicht auch auf die normalen Fälle von fehlerhafter Internetvertragsanbahnung umlegen und - wie von unserer Kanzlei wiederholt vertreten - als Anfechungsgründe und als Intransparenz im Sinne einer überraschenden Klausel gem. §305c BGB anführen.

June 10th, 2007 von RA Michael Langhans | IT & TK Recht




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