Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Hartz IV: Bundessozialgericht stärkt Rechte

Das Bundessozialgericht hat in drei wichtigen Entscheidungen die Rechte von Hartz IV-Empfängern gestärkt. In seinen Entscheidungen wurde verdeutlicht, dass Eigenheime bis zu 90 qm den Hilfsbedürftigen belassen werden müssen. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass man weder der Kostensparnis willen einen Umzug des Hartz IV-Empfängers fordern dürfe noch dass eine Angemessenheitsberechnung ortsunabhängig erfolgen dürfe: Die lokalen Gegebenheiten sind maßgeblich.

Die Pressetexte beim BSG:
Angemessene Wohnung
Angemessenes Eigenheim
Sonderbedarf Alleinerziehende

November 13th, 2006 von RA Dr. Günter Schnitzer | Sozialrecht