Hartz IV: Bundessozialgericht stärkt Rechte
Das Bundessozialgericht hat in drei wichtigen Entscheidungen die Rechte von Hartz IV-Empfängern gestärkt. In seinen Entscheidungen wurde verdeutlicht, dass Eigenheime bis zu 90 qm den Hilfsbedürftigen belassen werden müssen. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass man weder der Kostensparnis willen einen Umzug des Hartz IV-Empfängers fordern dürfe noch dass eine Angemessenheitsberechnung ortsunabhängig erfolgen dürfe: Die lokalen Gegebenheiten sind maßgeblich.
Die Pressetexte beim BSG:
Angemessene Wohnung
Angemessenes Eigenheim
Sonderbedarf Alleinerziehende
RA Dr. Günter Schnitzer | Sozialrecht