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	<title>Kommentare zu: Mietwagenkosten und Aufklärungspflicht des Vermieters</title>
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		<title>Von: Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, Donauwörth &#187; Blog Archive &#187; Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Unfallersatztarif</title>
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		<dc:creator>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, Donauwörth &#187; Blog Archive &#187; Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Unfallersatztarif</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jan 2008 09:23:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Wie von uns bereits in verschiedenen Beiträgen geschildert, hat der Bundesgerichtshof eine diffizile Rechtssprechung zur Frage des Ersatzes von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif gestaltet: In der Regel muss der Anmietende durchaus verschiedene Unternehmen befragen und darf nicht unbesehen einen Preis akzeptieren. In seiner Entscheidung vom 24.10.2007, Az. XII ZR 155/05 wird zum einen nun der Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters konkretisiert:  Aufzuklären ist nicht, ob zu dem angebotenen Unfallersatztarif ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Es reicht bzw. ist aber verpflichtend notwendig, dass eine Aufklärung darüber stattfindet, dass es beim Unfallersatztarif zu Schwierigkeiten in der Regulierung kommen könne. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Wie von uns bereits in verschiedenen Beiträgen geschildert, hat der Bundesgerichtshof eine diffizile Rechtssprechung zur Frage des Ersatzes von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif gestaltet: In der Regel muss der Anmietende durchaus verschiedene Unternehmen befragen und darf nicht unbesehen einen Preis akzeptieren. In seiner Entscheidung vom 24.10.2007, Az. XII ZR 155/05 wird zum einen nun der Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters konkretisiert:  Aufzuklären ist nicht, ob zu dem angebotenen Unfallersatztarif ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Es reicht bzw. ist aber verpflichtend notwendig, dass eine Aufklärung darüber stattfindet, dass es beim Unfallersatztarif zu Schwierigkeiten in der Regulierung kommen könne. [...]</p>
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