Dr. Günter Schnitzer*

Rechtsanwalt

*bis 31.12.2008

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Eva Graf-Friedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Petra Huber

Rechtsanwältin


Carsten Krois

Rechtsanwalt

Wirtschaftsmediator (CVM)

Bei Gaspreiserhöhungen sind die Kalkulationsgrundlagen offenzulegen

Bei einer Preisanpassung der Gasversorger mit einer Preisanpassungsklausel ist die Kalkulationsgrundlage, die zu dieser Preisanpassung führt, offenzulegen. Dies hat jüngst das OLG Karlsruhe am 28. Juni 2006, Az: 7 U 194/04, bestätigt. Bei der Anwendung des § 315 BGB sind die tatsächlichen Umstände offenzulegen und zu beweisen, nach denen eine solche Preiserhöhung stattfindet. Denn diese muss “billig” sein. Das aber kann von einem Gericht überprüft werden.

Juli 9th, 2006 von Kanzlei | Verbraucherrecht